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Kleingartenanlage Breitenlee

Mit der Idylle in der Kleingartenanlage Breitenlee ist es derzeit vorbei. Grundstück-Käufe von SPÖ-Politikern brachten die Grünoase mit Badeteich in Verruf.

27. September 2023 / 14:23 Uhr

Pächter am SPÖ-“Bonzenteich” verärgert über Kleingarten-Geschäfte roter Politiker

Noch ist die Kleingarten-Affäre rund um die Anlage in der Mayredergasse 10 in Wien-Donaustadt nicht vollständig aufgeklärt, zieht sie immer größere Kreise. Auch Ottakrings Bezirkschef Franz Prokop (SPÖ) wird eines dubiosen Geschäfts verdächtigt.

Ehepaar auf „Sightseeing“-Tour

Ortsaugenschein gestern, Dienstag, im „Kleingartenverein Sport- und Erholungszentrum Breitenlee“ in der Mayredergasse 10. Das Unzensuriert-Team ist nicht alleine da: Ein Ehepaar aus Wien-Mariahilf kam mit der U-Bahn-Linie U2, die nur wenige Meter von der Kleingartenanlage entfernt die Station „Aspern Nord“ hat, hierher, um sich anzusehen, was sie in den Zeitungen gelesen hatten. Es handelte sich mutmaßlich um Genossen, denn sie meinten gegenüber unzensuriert, dass sie nun auf Andreas Babler hoffen würden, der volle Aufklärung gefordert und im Falle des Falles auch Konsequenzen angedroht habe.

Grundstück des Bezirksvorstehers das Doppelte wert

Doch welche Konsequenzen drohen, wenn – wie eine Sprecherin von SPÖ-Planungsstadträtin Ulli Sima am Montag betonte, alles „korrekt abgewickelt“ worden sei? Auch der Donaustädter SPÖ-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy, der sein Grundstück in dieser Kleingartenanlage am 30. Juli 2020 – also kurz vor der Umwidmung durch den Wiener Gemeinderat am 25. November 2021 – um 161.700 Euro gekauft hatte, wies die Vorwürfe einer unlauteren Bereicherung mehrfach zurück. Sein Grundstück soll nach der Umwidmung auf Bauland das Doppelte wert sein. Die Optik sei zwar „nicht optimal“, aber die Umwidmung sei allgemein bekannt gewesen, sagte Nevrivy gegenüber der APA.

Tausend Euro pro Quadratmeter

Dem widerspricht ein Pächter, den wir in der Anlage treffen. Anonym wolle er bleiben, weil er sich mit seinen Nachbarn nicht verscherzen wolle, verständlich! Hätte er die Wertsteigerung vorausgesehen, hätte er seine Parzelle um damals angebotenen 200 Euro pro Quadratmeter erworben. Heute, sagte der Pächter, würde man den Quadratmeter um die tausend Euro anbieten. Das ist eine Verfünffachung!

Überrascht, dass die Widmung durchging”

Als die heutige stellvertretende Bezirksvorsteherin von Mariahilf, Julia Lessacher (SPÖ), ihren Grund 2016, und die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Petra Bayr eine Parzelle 2016 und eine weitere 2019 in der Mayredergasse 10 erworben hatten, sei die Umwidmung längst noch nicht auf Schiene gewesen, sagte Wilhelm Wohatschek, Präsident des Zentralverbandes der Kleingärtner, dem die Gründe seit 2011 gehörten, gegenüber der Wiener Zeitung. Ganz im Gegenteil: Er habe nicht mit einer Umwidmung gerechnet. Dem Ansuchen auf Umwidmung durch den KGV Breitenlee habe er keine Chance gegeben. „Dass die Widmung durchging, hat mich überrascht”, sagte er gegenüber der Wiener Zeitung und Ö1

Bezirks-Chef krallt sich Garten zum Billigstpreis

An SPÖ-Politiker würden höhere moralische Ansprüche gestellt als bei anderen Parteien, tönte SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig via Radio hinaus, als die Causa um die Grundstücks-Käufe an der Krcal-Grube in Breitenlee bekannt wurden. Er wünsche sich volle Aufklärung – ein Standard-Satz, den er gleich wieder verwenden kann: Denn heute, Mittwoch, deckte die Kronen Zeitung ein weiteres kurioses Geschäft auf. Unter dem Titel „Bezirks-Chef krallt sich Garten zum Billigstpreis“ berichtet die Zeitung über Ottakrings Bezirks-Chef Franz Prokop (SPÖ), der sich zwei Wochen vor Verkaufsstopp und zum Rabattpreis von 72.000 Euro ein schmuckes Grundstück in bester Lage gekauft haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bei List kann Vertrag angefochten werden

Nützten die SPÖ-Politiker also ihr Insiderwissen, um sich persönlich zu bereichern? Sollten die Käufer ein Insiderwissen gehabt haben, dass die Umwidmung bereits fix war, wäre das juristisch als „List“ zu werten, sagte Andreas Kletecka, Professor für Privatrecht an der Universität Salzburg am Montag gegenüber ORF „Wien heute“. Wörtlich meinte er:

Und wenn List vorliegt, dann kann der Vertrag angefochten und aufgehoben werden und wird dann rückabgewickelt. Die andere Seite könnte es nur dann retten, wenn sie den wahren Wert dann aufzahlt, das heißt noch einmal dasselbe drauflegt.

Auch strafrechtliche Folgen

Im Hinblick auf eine bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) eingebrachte Anzeige weist der Jurist auch auf eine mögliche strafrechtliche Komponente hin:

Das, was wir zivilrechtlich List nennen, hat seine Entsprechung im Strafgesetzbuch und heißt dort Betrug, hat aber höhere Voraussetzungen als die List. Das ist nicht ganz gleich. Was gleich ist, ist, dass eine Täuschung stattgefunden haben muss.

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