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FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan fordert strengere Maßnahmen gegen Kinderschänder – doch die Bundesregierung lehnt solche ab.

16. Oktober 2023 / 12:58 Uhr

Unfassbar: Regierung will über Verbot von Kindersexpuppen und Pädophilen-Handbüchern nicht einmal diskutieren

Die Pädophilen-Lobby in Österreich muss mächtigen Einfluss auf die schwarz-grüne Regierung haben. Ein von der FPÖ eingebrachtes weitreichendes „Kinderschutzpaket“ wurde von der Regierungsmehrheit im Justizausschuss des Nationalrats vertagt, also auf die lange Bank geschoben, berichtet FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.

Regierung steht auf der Bremse

Die schwarz-grüne Bundesregierung scheint an einem effektiven Kampf gegen Kinderschänder nicht wirklich interessiert zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Behandlung eines von der FPÖ vorgelegten Maßnahmenpakets im Justizausschuss vertagt wurde. Das lange Hinauszögern einer Verschärfung des Strafrahmens für Kinderschänder durch die grüne Justizministerin Alma Zadić ließ bereits Böses erahnen und fand damit seine Bestätigung. Außer einer Erhöhung von Mindest- und Höchststrafen scheint sie Kinderschändern nicht weiter wehtun zu wollen.

Pädophilen Handbücher weiter erlaubt

Die geplanten Strafverschärfungen der Regierung sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, meint Stephan, aber es brauche eindeutig mehr, um unsere Kinder zu schützen. Er kritisiert, dass das Kinderschutzpaket von ÖVP und Grünen zum Beispiel nicht das im FPÖ-Paket geforderte Verbot von Kindersexpuppen und Pädophilen-Handbüchern beinhalte. Geht es also nach Ministerin Zadić und Kollegen, werden sich Kinderschänder auch weiterhin legal und ungehindert in ihren perversen Praktiken zum Schaden von Kindern „weiterbilden“ können.

Regierung betreibt Täterschutz statt Opferschutz

Auch weitere von der FPÖ vorgeschlagene Maßnahmen scheinen bei der Regierung keinen Anklang zu finden. So fordert die Oppositionspartei ein lebenslanges automatisches Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und anderen Schutzbedürftigen zu tun haben und einen lebenslangen Strafregistereintrag, der leicht zu beschaffen sein muss. Weiters soll die zivilrechtliche Verjährung länger als dreißig Jahre betragen, da gerade bei Kindesmissbrauch die Opfer oft erst nach längerer Zeit Initiativen setzen, und es darf daher nicht zu spät sein, um etwa Therapiekosten einzuklagen, fordert der freiheitliche Justizsprecher. Alles Maßnahmen zu Opferschutz und Prävention, über die man in Regierungskreisen aber nicht einmal reden will.

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