Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Palästinenser mit Faust

Für Israel bedeutet das EuGH-Rechtsgutachten die Lösung seiner kühnsten Träume: Es könnte die Palästinenser elegant loswerden. Auf der Strecke bleiben die Europäer.

12. Jänner 2024 / 16:29 Uhr

Fünf Millionen Palästinenser ante portas? EuGH fordert einfachere Aufnahme

Die Zahl der Einwanderer allein unter dem Titel Asyl ist im vergangenen Jahr geradezu explodiert: Mehr als eine Million Menschen vor allem aus Afrika, Asien und dem Orient ließen sich in Europa nieder.

Wegweisendes Rechtsgutachten

Und wenn es nach dem aktuellen Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht, könnten es bald noch viel, viel mehr von ihnen geben. Denn es sei bei den staatenlosen Palästinensern auch die derzeitige Lage im Gazastreifen zu berücksichtigen und eine leichtere Aufnahme zu ermöglichen.

Fünf Millionen staatenlose Palästinenser

Zwar ist der EuGH nicht an Rechtsgutachten gebunden, folgt diesen in der Regel jedoch.

Das bedeutet, dass mindestens fünf Millionen Palästinenser, die wegen des Nationalitätengesetzes von 1952 keine israelische Staatsbürgerschaft besitzen und als staatenlos gelten, einfacher einen Flüchtlingsstatus erhalten. Rund 1,5 Millionen davon leben in 58 vom UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) verwalteten Flüchtlingslagern in Jordanien, Syrien, im Libanon, dem Gazastreifen und im Westjordanland. Die übrigen 3,5 Millionen leben in Orten der arabischen Gastländer, oft in der Nähe der Flüchtlingslager.

Anfrage aus Bulgarien

Die Empfehlung, staatenlose Palästinenser noch einfacher nach Europa einzulassen, resultiert aus einem Fall, als zwei Männer aus dem Gazastreifen im August 2022 in Bulgarien um Flüchtlingsschutz angesucht hatten. Sie waren beim UN-Hilfswerk UNRWA registriert und in dessen Schutzbereich. Das EU-Recht schließt diese Palästinenser deshalb von der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus aus. Den Schutzbereich hatten die beiden aberverlassen.

Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt Sofia fragte beim EuGH daher nach, wie mit ihnen zu verfahren sei. Der Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Nicholas Emiliou, erklärte dazu, dass zu berücksichtigen sei, warum die Palästinenser den UNRWA-Schutzbereich verlassen haben.

Pauschalurteil

Denn es besteht die Möglichkeit, dass das UN-Hilfswerk seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllen und die Palästinenser nicht mehr mit Nahrung und Wohnung versorgen könne.

Außerdem stellt sich die Frage, ob sie dorthin überhaupt zurückkehren könnten. Sie dorthin auszuweisen, wäre mit der Menschenwürde nicht vereinbar und würde gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen, so Emiliou. Er betont, dass dies ganz generell gilt, denn seiner Meinung nach sei es unzumutbar, den Nachweis zu erbringen, dass die Einwanderer persönlich davon betroffen sind, dass das UN-Hilfswerk eventuell nicht mehr helfen könne.

Unter diesen Gesichtspunkten wäre es Palästinensern möglich, immer wieder einen Asylantrag zu stellen, argumentierte Emiliou.

Erfüllung israelischer Träume

Das dürfte in Israel auf offene Ohren stoßen und viel Freude auslösen. Denn der „Sieg“ in Gaza, den Ministerpräsident Benjamin Netanyahu nach eigenen Worten anstrebt, bedeutet für die Ultrakonservativen in Israel nicht bloß die Entwaffnung der Hamas, sondern die Annexion des Gazastreifens einschließlich ethnischer Säuberung, wie die NZZ bereits im November festhielt.

Klare Aussagen von Ministern

Israels Minister für Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, hatte erklärt, dass der Gazastreifen „uns“ gehören solle und dass „die Palästinenser nach Saudi-Arabien oder an andere Orte wie den Irak oder den Iran auswandern könnten“. Zuvor hatte Ägypten bereits die rote Linie abgesteckt: Eine Zwangsumsiedlung der Palästinenser auf ägyptisches Territorium werde Ägypten nicht dulden.

Im Dezember erklärte die israelische Geheimdienstministerin Gila Gamliel, dass Israel eine „freiwillige Umsiedlung“ der Palästinenser in andere Länder finanziell fördern werde. Der EuGH hat diesem Ansinnen nun eine Tür geöffnet.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

21.

Mai

09:28 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen