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Mittels einer zu weiten Teilen erfundenen und mit toxischen Inhalten aufgeladenen Geschichte mobilisierte das politische Establishment Hunderttausende, um gegen die Opposition zu demonstrieren.

27. Feber 2024 / 18:00 Uhr

Wird Correctiv-Kampagne zum Bumerang? Gericht verbietet Falschbehauptung

Es war ein Artikel des „Recherche Netzwerks” Correctiv über ein angebliches „Geheimtreffen von Rechtsextremen“ im November 2023, der laut Medienberichten hunderttausende Deutsche im Jänner auf die Straße trieb. Fest unterstützt von der Ampel-Regierung forderten sie gar das Verbot der Oppositionspartei AfD.

Erfundene Geschichte – von Mainstream übernommen

Nicht nur gab es kein geheimes Treffen mit verfassungsrechtlich bedenklichem Inhalt, viel mehr wurde das Treffen von Bürgern, mehr aus der CDU als von der AfD, bewusst mit toxischem Inhalt aufgeladen. Das wurde auch schon bald klar: Der Correctiv-Artikel basiert zu weiten Teilen auf erfundenen Narrativen, die alle Mainstream-Medien ungeprüft übernommen haben.

Schon Ende Jänner ruderte die stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv Anette Dowideit zurück: Man habe das „Geheimtreffen“ nie mit der Wannseekonferenz in Verbindung gebracht und auch nie von „Deportationen“ gesprochen – was nachweislich falsch war. Sehr wohl war von „deportieren“ und von der Wannseekonferenz die Rede.

Eidesstattliche Erklärungen hier und dort

Sieben Teilnehmer des Treffens haben danach eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, wonach Correctiv in entscheidender Hinsicht die Unwahrheit gesagt haben soll. Man habe weder die Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen noch darüber beraten, wie man Menschen anhand rassistischer Kriterien ausweisen könne, so der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der bei dem Treffen anwesend war. Er hat in der Vergangenheit die AfD als Prozessbevollmächtigter vertreten, ist selbst aber CDU-Mitglied.

Vor einer Woche zog das Medienhaus nach und gab seinerseits eine eidesstattliche Erklärung beim Landgericht Hamburg ab.

Blamage für Correctiv und Faeser

Doch dieses entschied gegen das linke Medienhaus: Es erließ heute, Dienstag, eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv, weil in dem besagten Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ falsch über Vosgerau berichtet wurde. Das Gericht hat damit in Teilen den Teilnehmern recht gegeben.

Zwei Aufforderungen zur Unterlassung wurden abgewiesen, aber eine Passage, der inhaltliche Kernpunkt der Klägerseite, muss Correctiv nun entfernen. Die Richter stellten klar, dass der Artikel den falschen Eindruck vermittelte, wonach gesagt worden wäre, „dass die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, umso größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden“. „Dies ist prozessual unwahr“, so die Richter.

Eine Blamage für Correctiv und für Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die an der erfundenen Geschichte stets festhielt. Das dürfte die ohnedies umstrittene SPD-Politikerin weiter schwächen.

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