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Diakonie-Chefin Moser verlässt in erschreckender Weise den Boden eines sachlichen Diskures.

16. März 2019 / 12:35 Uhr

Geschäftsmodell “Asyl”: Diakonie so unsachlich und hämisch wie noch nie

Wenn man einem Löwen das Essen wegnimmt, dreht das Tier durch, wird aggressiv und schlägt wild um sich. Diesen Eindruck bekommen die Menschen derzeit auch bei der Evangelischen Diakonie, die offenbar ein Geschäftsmodell zusammenbrechen sieht und sich mit faktenwidrigen und unsachlichen Aussagen in eine noch nie dagewesene aggressive Sprache flüchtet.

Moser: Zugang zu fairen Asylverfahren verschwinden

Skandalöser kann die Aussage der Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser gar nicht mehr sein:

Die BBU ist eine Blackbox, in der Menschen auf der Flucht und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verschwinden.

Das sagt Diakonie-Chefin Moser in einer Aussendung über die vom Innenministerium geplante “Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Asyl Verfahren” (BBU). Einer Agentur, die laut Minister Herbert Kickl ab Mitte 2020 neben der Unterbringung (Grundversorgung) auch die Rechtsberatung im Asylverfahren, die bisher von gemeinnützigen Hilfsorganisationen, wie der Diakonie, durchgeführt wurde, übernehmen soll.

Schnelle Verfahren, objektive Beratung und Kostenersparnis

Innenminister Herbert Kickl verspricht sich durch diese Maßnahme nicht nur eine objektivere Beratung, bei der Flüchtlingen keine falschen Hoffnungen auf Asyl gegeben wird, sondern auch schnellere Asylverfahren und Kostenersparnisse von fünf bis zwölf Millionen Euro pro Jahr – je nach Entwicklung im Bereich Asyl.

Diakonie-Direktorin Moser geht nun her und behauptet, dass die geplante BBU mit dem grundsätzlichen Zugang zu einem fairen Verfahren nichts mehr zu tun hätte. Tatsächlich aber ändert sich an der Systematik der Antragstellung und des Asylverfahrens – welche europarechtlich geregelt sind – gar nichts. Im Übrigen gibt es zig Länder in Europa, wo staatliche Institutionen die Rechtsberatung im Asylverfahren abwickeln.

Diakonie offenbar für einseitige Rechtsberatung bei Asylwerbern

Wahrscheinlich ist Frau Moser mit ihren haarsträubenden Aussagen in die Fußstapfen ihres Vorgängers getreten, der 2018 allen Ernstes Folgendes zum Besten gab: Die Diakonie fühle sich im Bereich der Rechtsberatung dem Objektivitätsgebot nicht verpflichtet. Heißt so viel, als würde man für eine einseitige Rechtsberatung bei Asylwerbern sein.

Im Gegensatz dazu steht bei der Rechtsberatung durch die geplante BBU vor allem die neutrale Darlegung und Aufklärung über Erfolgsaussichten bei einem Asylverfahren im Mittelpunkt.

Es wird also wohl so sein, dass Frau Moser ein Geschäftsmodell ihrer Institution zusammenbrechen sieht und deshalb den Boden eines sachlichen Diskurses verlässt.

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