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Keine Einbürgerung ohne Handschlag. Dänemark trotzt der linken Kritik.

22. Dezember 2018 / 07:00 Uhr

Dänemark: Handschlag als Lackmustest für den Integrationswillen von Moslems

Das dänische Parlament in Kopenhagen verabschiedete am 20. Dezember ein neues Gesetz, mit dem die Einbürgerungszeremonie geregelt wird. Ab nun ist es verpflichtend, die Staatsbürgerschaft mittels Handschlag entgegenzunehmen. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

Lackmustest für Moslems

Mit dieser Maßnahme soll der Integrationswille der Moslems abgetestet werden. Viele von ihnen verweigern aus religiösen Gründen, dem anderen Geschlecht die Hand zu geben.

Im Gesetzesvorschlag heißt es, dass der Handschlag ein Ausdruck der dänischen Kulturnorm ist.

Der Antragsteller bringt durch diesen symbolischen Akt den besonderen Respekt vor der dänischen Gesellschaft zum Ausdruck, der nach Ansicht der Regierung mit der Erteilung der dänischen Staatsbürgerschaft einhergehen sollte.

Bedenkenträger

Kaum setzt eine Regierung eine Maßnahme, die die landesüblichen Bräuche schützt, treten die Bedenkenträger auf den Plan. Einige Bürgermeister, die das Gesetz nun umsetzen müssen, kritisieren, dass mit dieser Maßnahme eine soziale Gewohnheit künstlich zu einem nationalen Wert erhoben werde.

Befürworter des Gesetzes berufen sich hingegen auf den Händedruck als Zeichen des Respekts. So sagt der Islamkritiker Martin Henriksen: “Wenn Sie in Dänemark ankommen, ist es üblich, die Hände zur Begrüßung zu schütteln. Wenn Sie es nicht tun, ist das respektlos. Wenn man etwas so Einfaches und Unkompliziertes nicht machen kann, gibt es keinen Grund, dänischer Staatsbürger zu werden.”

Neun Jahre legaler Aufenthalt für Staatsbürgerschaft

Um dänischer Staatsbürger zu werden, muss ein Einwanderer sich bis zu neun Jahre legal im Land aufhalten, einen Sprachtest bestehen, darf keine schweren Straftaten vorweisen, muss finanziell unabhängig sein und eine Prüfung über die dänische Politik, Geschichte und Gesellschaft bestehen. Will er Sozialleistungen erhalten, muss er/sie den Antrag persönlich in der Landessprache abgeben.

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