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Mädchen unter zehn Jahren sollten künftig in österreichischen Volksschulen kein Kopftuch mehr tragen dürfen.

20. November 2018 / 14:00 Uhr

Kopftuchverbot in Volksschulen: SPÖ torpediert Antrag der Regierungsparteien im Nationalrat

Die Kulturlandschaft an den heimischen Schulen hat sich im Laufe der vergangenen Jahre drastisch verändert. Immer mehr Mädchen werden vor allem in den Hauptstädten dazu genötigt, mit Kopftuch in den Unterricht zu kommen. Bestätigt wird das auch von allerhand Berichten durch Lehrer, Eltern und Migrationsforscher. Um den hier lebenden Kindern moslemischer Eltern eine Perspektive in Österreich zu bieten, stellte die FPÖ gemeinsam mit der ÖVP den Antrag, ein Kopftuchverbot für unter Zehnjährige während der Schulzeit zu erlassen.

Im Kopftuch mit Puppen spielen

Bei dem Gedanken an kleine Mädchen in Kopftüchern denkt der Leser vermutlich unweigerlich an ein zutiefst moslemisch geprägtes Land. Die Problematik tauchte in den letzten Jahren allerdings vermehrt mitten an Wiener Schulen auf. “Mit oder ohne Opposition” wollen die Regierungsparteien darum einen ergänzenden Paragraphen im Schulunterrichtsgesetz verankern. Für den Fall, dass ein männlicher Schüler wie etwa ein Verwandter des Mädchen oder Mitschüler Druck aufbaue, um so das Kopftuch zu erzwingen, wurde der Antrag sogar korrekt gegendert und zeigt die ganze Bandbreite der Problematik. Der neue Paragraph 43 schreibt im schlimmsten Fall eine Strafe von bis zu 440 Euro vor, wenn sich Eltern und Kinder nicht an das Kopftuchverbot im Unterricht halten.

In Umsetzung dessen soll bei Verstoß einer Schülerin bzw. eines Schülers gegen das Verbot die Schulleiterin bzw. der Schulleiter tätig werden und unverzüglich die jeweils zuständige Bildungsdirektion verständigen. Die Erziehungsberechtigten sind innerhalb eines kurzen Zeitraums von maximal 4 Schultagen zu einem Gespräch zu laden. Die Teilnahme an diesem ist verpflichtend.

Ziel sei es vor allem, die gesunde geistige und körperliche Entwicklung nach unseren gesetzlichen Maßstäben sicherzustellen. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es darum auch folgerichtig, dass das Kopftuch in gewissen islamischen Strömungen die Geschlechtsreife anzeigen würde und somit eine ganze Hand voll Riten und Traditionen für Frauen damit einhergehen würden, die unserer Grundordnung widersprechen.

Gesunde Entwicklung soll gegeben sein

Nicht zuletzt würden damit auch moslemische Mitschülerinnen in Bedrängnis geraten, die in einem derart jungen Alter noch kein Kopftuch tragen. Anders als beim generellen Burkaverbot in ganz Österreich, das vorwiegend im wahrsten Sinne des Wortes “betuchte” Touristen aus dem arabischen Raum betrifft und darum auf reichlich Kritik gestoßen ist, dürfte das Kopftuchverbot für Volksschülerinnen nachhaltiger wirken.

Reflexartig ließ die neue SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner jedoch noch vor dem Lesen des Antrags ihr “Nein” zu besagter Causa ausrichten. Der FPÖ-Klubchef Walter Rosenkranz möchte der Opposition darum erneut die Möglichkeit bieten, sich in das Thema einzulesen:

Hier geht es um einen Schutz von Mädchen bis zum zehnten Lebensjahr vor einer Frühsexualisierung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPÖ nicht bereit ist, mitzuhelfen, dass Kinder frei und ohne Zwänge aufwachsen können.

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