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Werden Flüchtlinge aus Lagern (Symbolbild: Tschad) bald forciert nach Europa umgesiedelt?

15. November 2018 / 23:25 Uhr

Nach Migrationspakt: Auch UN-Flüchtlingspakt soll im Dezember in UNO durchgewunken werden

Als die Kleine Zeitung kurz nach Bekanntwerden des Rückzugs der österreichischen Bundesregierung aus dem Globalen UN-Migrationspakt in ihrer Onlineausgabe vom 3. November recht oberflächlich und tendenziös auf die Inhalte dieses Paktes einging, wurde abschließend noch ein Hinweis auf einen weiteren Pakt, nämlich den UN-Flüchtlingspakt gegeben, der aber noch nicht beschlussreif sei.

Auch dieser Pakt lässt sich in seiner Entstehung auf die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016 zurückführen. Damals wurden die Mitgliedsstaaten beauftragt, den zwischenzeitlich heftig diskutierten UN-Migrationspakt auszuverhandeln. Zusätzlich erhielt das UNHCR (UNO-Flüchtlingshochkommissariat) den Auftrag, durch Konsultationen mit den Staaten und anderen Interessensgruppen (NGOs) einen globalen Pakt für Flüchtlinge (Global Compact for Refugees) zu erstellen und einen Entwurf in den Jahresbericht 2018 an die Generalversammlung aufzunehmen.

UN-Bürokraten waren fleißig

Die Bürokraten der UN haben viel Geld und Ressourcen und daher ist es auch nicht verwunderlich, dass das UNHCR seiner Verpflichtung bereits vollständig nachgekommen ist. Der Jahresbericht und der UN-Flüchtlingspakt liegen bereits seit August 2018 vor. Voraussichtlich im Dezember soll der Pakt bei einer Plenarsitzung der UN-Vollversammlung von den UN-Mitgliedsstaaten durchgewunken werden.

Das UNHCR hat die klassische Aufgabe, sich um jene Flüchtlinge zu kümmern, die aus Kriegsgebieten (vorwiegend in Afrika) in benachbarte Länder (Aufnahmestaaten) fliehen und die Aufnahmestaaten und Flüchtlinge vor Ort so lange zu unterstützen, bis die Rückkehr wieder möglich ist. Dabei wird es von den Staaten vorwiegend finanziell unterstützt. Doch anscheinend soll das Aufgabengebiet der UNHCR ausgeweitet werden.

Flüchtlingsbegriff soll ausgeweitet werden

In Ziffer 12 wird darauf Bezug genommen, dass Bevölkerungsbewegungen nicht notwendigerweise homogen sind, sondern manchmal einen zusammengesetzten Charakter haben. Das können zum Beispiel große Ströme von (klassischen) Flüchtlingen kombiniert mit anderen Migranten (“persons on the move”) sein. Auch auf die innerstaatlichen Flüchtlinge (“internally displaced persons”) wird Bezug genommen, und natürlich darf eine Fluchtsituation aufgrund von plötzlich einsetzenden Naturkatastrophen oder Umweltzerstörung nicht fehlen.

Auch in diesen Fällen sollen sich die betroffenen Staaten an das UNHCR wenden können, wobei aber unklar gelassen wird, ob die Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen, die in diesem Flüchtlingspakt festgehalten sind, auch auf diese neuen Situationen zutreffen werden.

Ausbau und Erweiterung der Flüchtlingsbürokratie

Mehrfach wird in dem Flüchtlingspakt auf die Teilung von Verantwortung und Lasten zwischen reichen und ärmeren Erstaufnahmeländern hingewiesen. Effektive Regelungen zur Lasten- und Verantwortungsteilung (mit den Aufnahmeländern, Teil III – A) sollen die Anwendung umfassender Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung von Flüchtlingen sowie Aufnahmeländern erleichtern.

Dementsprechend wird der ganze bürokratische Apparat ausgebaut und die ganze Flüchtlingshilfe institutionalisiert, angeblich um sie gerechter und vorhersehbarer zu machen (Teil I – Ziffer 3, Teil III – Ziffer 15). Alle vier Jahre, beginnend mit 2019, soll das “Globale Flüchtlingsforum”  (Ziffer 17-19) auf Ministerebene stattfinden und im jeweils zweijährigen Rhythmus eine Halbzeitevaluierung vorgenommen werden. Es sollen auch Indikatoren (Ziffer 102) ausgearbeitet werden, um die erfolgreiche Umsetzung des Flüchtlingspaktes dokumentieren zu können. Gruppen von Staaten sollen sich auch zusammenschließen und Unterstützungsplattformen (Ziffer 22-27) gründen, welche von den Erstaufnahmeländern um Hilfe gebeten werden können. Außerdem sollen Solidaritätskonferenzen (Ziffer 27) organisiert werden.

Umsiedlungsprogramme sollen massiv ausgebaut werden

Das periodische “Globale Flüchtlingsforum”  wird für alle UN-Mitgliedsstaaten und diverse Interessensgruppen einberufen. Es dient dazu, Zusicherungen und Beiträge der Mitgliedstaaten sicherzustellen (Ziffer 18). Die Beiträge sollen aber nicht nur in finanzieller, materieller oder technischer Form erfolgen. Ein ganz wesentlicher Beitrag der vorwiegend reichen Staaten soll es sein, durch großzügige Umsiedlungsangebote (Resettlement, Artikel III, Ziffer 90-93) und zusätzliche komplementäre Aufnahmemöglichkeiten (zum Beispiel in Form von humanitären Aufenthaltstiteln für vulnerable Personen oder der Schaffung von Studien- und Arbeitsplätzen für Flüchtlinge in Drittstaaten, Ziffer 94-96) die Erstaufnahmeländer zu entlasten, wobei die Etablierung von langfristigen Umsiedlungsprogrammen zur Regel (good practice) werden soll (Ziffer 92).

Auch Zivilgesellschaft soll Flüchtlinge aufnehmen

Die Notwendigkeit, eine positive Atmosphäre für Umsiedlungen zu fördern und die Kapazitäten dafür zu steigern kann nicht hoch genug bewertet werden, heißt es im Flüchtlingspakt (Artikel III, Ziffer 90). Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch ein sogenannter “Multi-Stakeholder and Partnership Approach” (Ziffer 33-44) vorgesehen. Dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Akteuren auf Gemeindeebene soll es etwa ermöglicht werden, aus Eigeninitiative Flüchtlinge aufzunehmen. Die GRSI (Global Refugee Sponsorship Initiative, Ziffer 95) soll diese Ideen auch aktiv promoten. Ein globales akademisches Netzwerk (mit Universitäten, akademischen Vereinigungen und Forschungseinrichtungen, Ziffer 43) soll errichtet werden, um Forschungs-, Ausbildungs- und Stipendienmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen.

EU-Bürokratie drängt auf Umsiedlungsprogramme

Rein formal ist der UN-Flüchtlingspakt nicht bindend, jedoch übt das Abkommen dennoch einen starken moralischen Druck auf die Unterzeichnerstaaten aus. War es früher üblich, das UNHCR vorwiegend finanziell oder materiell zu unterstützen, so werden in diesem Abkommen Umsiedlungsprogramme als Solidaritätsbeitrag sehr stark hervorgehoben.

Das wird die Diskussion um diese Programme natürlich weiter anheizen. Die Einwanderungsfanatiker in der EU-Bürokratie werden dies benutzen, um solche Programme im Sinne dieses UN-Flüchtlingspaktes auf EU-Ebene zu institutionalisieren. Entsprechende Vorschläge seitens der EU-Kommission liegen auch schon vor. So ist seit 13. Juli 2016 eine EU-Neuansiedlungsverordnung in Diskussion.

Österreich lehnt Beteiligung am EU-Resettlement-Programm ab

Wie sehr die EU-Kommission auch darauf drängt, neue legale Wege nach Europa in Form von Arbeitsmigration und Neuansiedlungen zu schaffen, beweist auch ein Dokument, dass den Regierungschefs beim EU-Gipfel in Salzburg am 19./20. September vorgelegt wurde. Positiv erwähnt sei zumindest, dass der österreichische Innenminister Herbert Kickl Beiträge Österreichs zum aktuellen EU-Resettlement-Programm abgelehnt hat.

Jedoch wären angesichts der Aufweichung des klassischen Flüchtlingsbegriffes und des Versuches, verstärkte planmäßige Resettlementprogramme auch unter Zuhilfenahme von Privatpersonen und Zivilgesellschaft einzuführen, Vorbehalte und eindeutige Klarstellungen seitens der Regierung zu diesem Flüchtlingspakt sehr dringend geboten.

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