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Die grüne Ex-Abgeordnete Sigi Maurer soll einen Geschäftsmann denunziert haben und wurde dafür nun (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen.

9. Oktober 2018 / 11:50 Uhr

Klage gegen ehemalige Grün-Abgeordnete Maurer: Schuldspruch, nicht rechtskräftig

Am 9. Oktober wurde der Prozess gegen die ehemalige grüne Abgeordnete Sigrid Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung fortgesetzt. Albert Lastufka, Inhaber des “Craft-Beer-Shops” in Wien-Josefstadt, hatte die Grüne geklagt, weil Maurer ihn via öffentlichem Posting im Internet beschuldigt hatte, ihr obszöne Nachrichten geschrieben zu haben. Die heimische Medienlandschaft bis hin zur ZIB im ORF griffen das Thema gierig auf – und Lastufka “erntete” Drohanrufe, Beschädigungen am Privatauto, der Auslage und der Hausmauer seines Geschäfts, Morddrohungen und mehrere tausend Euro Umsatzeinbruch.

Parteiischer Richter beim Prozessauftakt

Beim Prozessauftakt am 4. September schien es dem Kläger jedoch, dass er “der Angeklagte gewesen” sei. Der Richter, so Lastufka im Unzensuriert-Exklusiv-Interview, sei höchst parteiisch gewesen.

Am zweiten Prozesstag wurden weitere Zeugen gehört. Wieder wurde der Kläger damit konfrontiert, dass er wohl doch der Absender der obszönen Nachricht gewesen sei, weil es Ähnlichkeiten bei der Interpunktion zu Postings des Klägers gibt. Wenn der Kläger selbst Postings verfasse, würde er gar keine Satzzeichen verwenden, so Richter Stefan Apostol. Der Verdacht läge daher nahe, “dass Sie das geschrieben haben” oder aber jemand so tun wollte, als sei er der Verfasser gewesen. Auch dieses Mal konnte sich Lastufka des Eindrucks nicht erwehren, dass er auf der Anklagebank säße.

Unzensuriert – “die einzigen, die die Wahrheit schrieben”

Lastufka bewies mit seiner Telefonrechnung, dass er zum Zeitpunkt, als die obszöne Nachricht abgeschickt worden war, gerade mit seiner Gattin telefonierte. Die Rechnung hatte der Kläger zuvor exklusiv auf unzensuriert veröffentlicht, was Maurers Anwältin, Maria Windhager, sichtlich aufstieß. Auf die Frage, warum er das getan habe, obwohl er mit “den Rechten” nichts zu tun habe? Darauf der Geschäftsmann:

Sie sind die einzigen, die die Wahrheit geschrieben haben. Frau Maurer hat überall ihre Werbung gehabt.

Urteil: Maurer schuldig, nicht rechtskräftig

Nach Einvernahme aller Zeugen und der Beweisführung durch den Kläger wurde Sigrid Maurer schuldig gesprochen. Richter Apostol führte aus, dass es um die üble Nachrede gehe, nicht aber um Kreditschädigung. Er glaube Maurer, dass sie zu dem Zeitpunkt überzeugt war, dass der Geschäftsmann die Nachricht verfasst hatte. Der Richter sah aber keinen Vorsatz bei Maurer.

Dennoch ließ die Beweisführung keine andere Wahl, als dass Maurer schuldig gesprochen wurde, denn es sei Maurer nicht gelungen, zu beweisen, dass sämtliche Postings vom Geschäftsmann stammen. Sie muss 3.000 Euro Geldstrafe und 4.000 Euro Entschädigung an den Lokalbetreiber zahlen sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Der Kläger zu unzensuriert:

Hoffentlich überlegt sie es sich beim nächsten Mal, wenn sie jemanden denunziert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Maurers Anwältin Maria Windhager hat volle Berufung angekündigt.

Stellungnahme des Anwalts des Klägers, Adrian Hollaender

Der Schuldspruch war aus juristischer Sicht zu erwarten. Die öffentliche Anprangerung meines Mandanten hat seine Persönlichkeitsrechte ja in eklatanter Weise verletzt. Frau Maurer hätte, bevor sie Derartiges meinem Mandanten (oder wem auch immer) öffentlich vorwirft, zunächst einmal überprüfen müssen, ob er das war. Er war es nicht! Daher war seine öffentliche Anprangerung rechtswidrig und erfüllte den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß Paragraph 111 Strafgesetzbuch. Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige, öffentliche Diffamierung! Mein Mandant erwägt daher – und aus anderen Gründen – weitere rechtliche Schritte gegen Frau Maurer.

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