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Die Justiz wertet die “Gefängiswürdigkeit” unterschiedlich und meint, Ausländer seien “haftempfindlicher”. Aber wie ist das mit Politikern?

29. August 2018 / 06:24 Uhr

Kriminelle Ausländer gehen frei, Politiker sollen ins Häfen – wie ist das mit “Haftempfindlichkeit”?

Helmut Elsner, Zentralfigur im skandalumwitterten österreichischen BAWAG-Prozeß von 2007, belehrte damals die Richterin: “Das Geld ist nicht weg, es hat nur wer anderer”. Elsner war davor zunächst “unauffindbar”, bis er in Südfrankreich aufgestöbert wurde. Dann war er “haftunfähig”, bis er bei einer Tanzveranstaltung angetroffen wurde. Er ist immer noch “haftunfähig”, konnte aber am vergangenen Wochenende nach dem Besuch der Salzburger Festspiele fotografiert werden. Gilt noch die Unschuldsvermutung? Woher kommen die Atteste? “Das Geld hat jetzt wer anderer”?

Ausländer sind für Justiz generell “haftempfindlich”

Wer sich in Haft nicht wohlfühlen würde, soll auch nicht einsitzen. Ethnische Eigenheiten sind zu berücksichtigen. Sagen die Gutmenschen. Aber wer fühlt sich in Haft schon wohl?

April 2018: Der algerische Intensivtäter Adel S. beging in sieben Monaten sechs Straftaten, schlitzte einem seiner Opfer das Gesicht auf. Das Urteil des Landgerichts Zwickau (Sachsen, BRD): zwei Jahre und sechs Monate Haft. Begründung: “Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit”.

September 2016: In einem Flüchtlingsheim in Schleswig-Holstein, BRD, hatte Ende März der 22-jährige Afghane Jama B. einen vierjährigen Buben aus dem Irak sexuell missbraucht. Oberstaatsanwalt Axel Bieler: Eine Vergewaltigung darf nur bestraft werden, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wird. Die Alkoholisierung und die hohe “Haftempfindlichkeit” des Täters hätten sich darüberhinaus strafmildernd ausgewirkt: Der Täter sei jung, könne kein Deutsch und sei bereits in der U-Haft angegriffen worden. Und: “Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten”.

Dezember 2015: Im Wiener Theresienbad hat ein 21-jähriger Iraker einen zehnjährigen Buben sexuell missbraucht. Im Mai 2017 wurde die Strafe von sieben auf vier Jahre reduziert: Senatspräsident Thomas Philipp sprach von einem “einmaligen Vorfall”; was die von der ersten Instanz herangezogenen möglichen zukünftigen Folgen für das Opfer betrifft, “kann es auch sein, dass es sie überhaupt nicht gibt”.

Sind Einheimische lieber im Gefängnis?

Was die Medien, die Justiz oder findige Anwälte bisher nicht hinterfragt haben: Wie “haftempfindlich” sind eigentlich österreichische oder deutsche Kriminelle? Sitzen die gerne ihre paar Jahre ab? Oder sind die vielleicht sogar “haftempfindlicher” als ausländische Straftäter? Weil sie je ein viel besseres Leben gewohnt sind als afghanische Ziegenhirten? Ein weites Feld für Gutachter oder Kriminalpsychologen á la Thomas Müller, sollte man meinen. Und vor allem: Wie misst man “Haftempfindlichkeit”? An den Druckstellen durch die Handschellen? Am Angstschweiß im Gesicht? An der politischen Einstellung der Richter? Am Engagement der NGO-Anwälte?

Wie “haftempfindlich” sind Politiker?

Wer als Zeuge nicht so will wie der Richter, dunstet in Beugehaft (§ 93 StPO, Abs 4). In Bayern will man nämlich – laut Medienberichten – jetzt allen Ernstes Politiker mittels “Erzwingungshaft gegen Amtsträger” zu wirksamen Maßnahmen gegen schlechte Luft veranlassen, z.B. Dieselfahrverbote. Die Erzwingungshaft gibt es in der BRD schon (§§ 96 ff), aber halt nicht explizit gegen Politiker, die nicht so wollen wie die Subventions-Medien. Ob Dieselfahrverbote wirksam oder sinnvoll sind und wer über die Wirksamkeit entscheidet, ist noch nicht ausgemacht, aber der Ansatz ist interessant: Politiker könnten zur Erfüllung ihrer Wahlversprechen gezwungen werden. Das wär´ was!

Kommt also sicher nicht. Garantiert zu “haftempfindlich”…

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