Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Es gibt Hinweise, dass Beamte willkürlich Scheinasylanten ein Bleiberecht verschaffen – wie in Deutschland.

20. Juni 2018 / 07:13 Uhr

Insider erheben schwere Vorwürfe über linke Behördenwillkür im österreichischen Asylwesen

Der Kurier berichtete am 17. Juni über mutmaßliche Behördenwillkür im österreichischen Asylwesen. Konkret geht es um Tricks, Absprachen und interne Weisungen, die entsprechend einer linken Agenda darauf abzielen, Scheinasylanten ein Bleiberecht zu verschaffen, das ihnen nicht zusteht.

In zweiter Instanz werden Asylanten mit absurden Begründungen doch anerkannt

Die Vorwürfe stammen von verschiedenen Insidern, die alle anonym bleiben wollen. Einer von ihnen erhielt vom Kurier den Decknamen Herbert. Er arbeitet beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Das BFA bildet die erste Instanz des Asylsystems. Gegen die Entscheidungen des BFA kann ein Asylant beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde einlegen.

Diese Beschwerden werden von abgelehnten Asylanten (bzw. deren NGO-Anwälten) sehr oft eingelegt und führen auffallend häufig zur Aufhebung der Entscheidung des BFA: 2017 hat das BVwG bei 42 Prozent der Beschwerden von abgelehnten Asylanten die Ablehnung rückgängig gemacht und ein Bleiberecht ausgesprochen.

Häufige Aufhebungen von Entscheidungen sind frustrierend für die Beamten

Für den Insider Herbert vom BFA sind diese häufigen Aufhebungen der Entscheidungen seiner Behörde nicht nachvollziehbar, da man beim BFA keineswegs leichtfertig Ablehnungen ausspreche. Im Gegenteil, die Beamten studierten zum Beispiel die Topographie der angeblichen Heimatorte der Asylanten, um zu ermitteln, ob der “Flüchtling” wirklich von dort stamme. Ein Beamter habe ungefähr 25 Asylanträge pro Monat zu erledigen, hat also pro Antrag fast einen ganzen Tag Zeit. Das Gespräch mit einem Asylwerber könne bis zu acht Stunden dauern.

BVwG: Unstimmigkeit in Fluchtgeschichte mit “afghanischer Kultur” erklärbar

Trotzdem macht das BVwG sehr viele Entscheidungen des BFA mit zum Teil absurden Begründungen wieder rückgängig. Herbert bringt folgendes Beispiel: Ein Afghane hat bei seiner “Fluchtgeschichte” offensichtlich gelogen, das BFA hat seinen Antrag daher abgelehnt. Der Afghane beschwerte sich beim BVwG, dieses machte die Ablehnung rückgängig und gewährte ihm Bleiberecht, und zwar mit dieser Begründung:

Etwaige Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten werden auf die gesetzten Prioritäten und Wertigkeiten der afghanischen Kultur sowie seines Alters zurückgeführt.

Für Herbert entsteht durch diesen und andere Fälle über die Entscheidungspraxis des BVwG folgender Eindruck:

Bei einigen Entscheidungen kann ich nur noch Willkür oder Schlimmeres vermuten. Fakt ist, es gibt Richter, die eindeutig eine Agenda zu verfolgen scheinen und Asylwerbern mit mitunter fadenscheinigen Argumenten Asylrecht zusprechen.

Vertreter des BFA nehmen nicht an Entscheidungen des BVwG teil

Herbert kritisiert auch, dass Vertreter des BFA bei Entscheidungen in der zweiten Instanz am BVwG oft nicht dabei seien, obwohl dies vorgesehen sei. Die Vertreter des BFA sollten beim BVwG eigentlich die Interessen des Staates vertreten, was in der Praxis aber nicht stattfinde.

Absprachen zwischen Richtern und Anwälten werden vermutet

Weitere schwere Vorwürfe werden von anderen Insidern erhoben. Diese vermuten, dass es beim BVwG zu Absprachen zwischen den Richtern und den Anwälten der Asylwerber kommt. Der mutmaßliche Handel läuft so ab: Der Richter erteilt ein Bleiberecht, im Gegenzug zieht der Anwalt die Beschwerde des Asylanten zurück. Dadurch spart sich das BVwG die aufwendige Ermittlungsarbeit, ob die Fluchtgeschichte stimme. Bei bestimmten Richtern würden die Beschwerden auffallend oft zurückgezogen. Wären Vertreter des BFA anwesend, könnten solche Geschäfte verhindert werden.

Fälle werden liegengelassen, Fristsetzungsantrag noch nie angewandt

Auffällig sei auch, dass manche Fälle beim BVwG lange liegengelassen würden. Dadurch komme es bei abgelehnten Asylanten zu einer Aufenthaltsverfestigung. Eigentlich gebe es ein rechtliches Instrument, um genau das zu verhindern: Der Fristsetzungsantrag durch das BFA, der das BVwG dazu zwingen würde, innerhalb einer bestimmten Frist zu entscheiden. Dieses Rechtsmittel existiere nun schon seit vier Jahren, sei aber noch kein einziges Mal eingesetzt worden.

Will SPÖ-naher Direktor des BVwG möglichst viele Illegale ansiedeln?

Weitere schwere Vorwürfe gegen das BVwG werden laut Kurier von Richtern des BVwG selbst erhoben, die ebenfalls anonym bleiben wollen: Der SPÖ-nahe Direktor des BVwG, Harald Perl, habe demnach die interne Order ausgegeben, so vielen Asylanten wie möglich ein Bleiberecht zu verschaffen. Die BVwG-Richter sollten darüber Stricherllisten führen. Harald Perl streitet alle Vorwürfe gegen das BVwG ab.

Ähnliche Vorwürfe gab es ja von “Insidern” auch in Wien im Sozialressort der zuständigen Ex-Stadträtin Sonja Wehsely, wo angeblich die Order existierte, Angaben von Migranten nicht so genau nachzuprüfen und für Kinder zu zahlen, auch wenn diese nicht existierten.

Asyllobby in Rage

Einige Profiteure der illegalen Einwanderung und andere Linke reagierten verärgert auf den Kurier-Artikel, als sähen sie ihre Felle bereits davonschwimmen. So schreibt zum Beispiel der linke Illegalen-Anwalt Georg Bürstmayr auf Twitter:

das ist übel: das BMI hängt über einen “anonymen” BFA-Mitarbeiter eine ganz, ganz miese Kampagne gegen RichterInnen und AnwältInnen ein, und der apportiert, ohne einen cross check.

Asyl-Anwalt erweist sich als Verschwörungstheoretiker

Bürstmayr sieht in dem Kurier-Artikel den Beginn einer groß angelegten Kampagne der Regierung gegen sich selbst, den Rechtsstaat und fast alle Österreicher:

Der Versuch, AnwältInnen und RichterInnen im Asylverfahren zu diskreditieren, ist der Beginn einer Kampagne gegen den Rechtsstaat. Erst Asylwerber, dann Mindestsicherungsbezieher, Mieter, Arbeitnehmer: diese Regierung will den kurzen Prozess

Bürstmayrs Anhängern geht diese Verschwörungstheorie freilich noch nicht weit genug. Sie sehen auch bereits die Lehrer und die Betriebsräte bedroht. Andere Kommentatoren orakeln über einen Zusammenhang zwischen dem Decknamen “Herbert” des Informanten und dem Vornamen des Innenministers Kickl.

Illegalen-Anwalt bestätigt Vorwürfe der Insider zum Teil

Neben kruden Verschwörungstheorien äußerte Büstmayr jedoch auch halbwegs sachliche Erwiderungen zu den Berichten der Informanten. Zwar behauptet der Illegalen-Anwalt auf Facebook zunächst, alle Behauptungen der Insider würden seinen Erfahrungen widersprechen. Dann allerdings bestätigt er sie zum Teil. Es stimme, dass bei den Verhandlungen des BVwG fast nie ein Vertreter des BFA dabei sei. Dies liege jedoch allein am BFA, das BVwG würde das BFA zu jeder Verhandlung einladen.

Bürstmayr bestätigt auch, dass 42 Prozent der Ablehnungen des BFA durch das BVwG aufgehoben würden. Der Grund dafür sei, dass die Entscheidungen des BFA “grobe Mängel” aufwiesen. Weiters bestätigt Bürstmayr auf Facebook, dass Richter und Anwälte Absprachen träfen, zumindest Teile von Beschwerden zurückzuziehen. Dies sei Alltag in Verwaltungsverfahren.

Asyllobby räumt nicht alle Vorwürfe aus

Bürstmayr und die anderen Linken sagen nichts zu dem Vorwurf, dass Entscheidungen beim BVwG verschleppt würden und dadurch eine Aufenthaltsverfestigung stattfinde. Ebenfalls bleibt unkommentiert, dass der Fristsetzungsantrag in vier Jahren kein einziges Mal angewandt worden sei.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

29.

Mrz

14:39 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link