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Journalist Jürgen Elsässer hat sich mit dem Compact-Magazin mächtige Feinde geschaffen.

26. Jänner 2018 / 16:37 Uhr

Deutsche Justiz unterstützt Anschlag auf Meinungsvielfalt und Pressefreiheit

Das monatlich erscheinende Compact-Magazin hat sich in Deutschland als Feindbild der (derzeit noch) Mächtigen etabliert. Und das nicht ohne Grund. Mittels gründlicher Recherchen und Hintergrundinformationen werden Monat für Monat die Machenschaften der herrschenden Kaste aufgedeckt und einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Während Druckwerke des Mainstreams und des linken Establishments wie etwa der Spiegel stetig an Lesern verlieren, zeigt der Trend bei den Verkaufszahlen des Compact-Magazins nach oben. Mit tatkräftiger Hilfe der Justiz scheint man den Störenfried in der ansonsten weitgehend glatt gebürsteten Medienlandschaft eliminieren zu wollen.

Versuch der Existenzvernichtung

Wie Compact- Herausgeber Jürgen Elsässer berichtet, versuchte man, mittels Pfändungsbeschluss die Webseite compact-online.de stillzulegen. Damit würde nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Magazins, sondern auch jene von 20 Mitarbeitern vernichtet. Denn: “Was ist ein Unternehmen ohne eigene Webseite?”, fragt Elsässer. Und gibt gleich die Antwort: “Nichts”. Man würde auf einen Schlag hunderttausende Leser verlieren und könnte aus eigener Kraft nicht einmal die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen. Ihm sei kein Fall bekannt, wo gegen Medien mit einer derart eliminatorischen Keule vorgegangen worden wäre, so der Journalist.

Maßnahme unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Potsdam folgte mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss laut Elsässer einem Antrag des Journalisten Richard Gutjahr. Eingeklagt worden war die Zahlung eines  Betrags von 1.400 Euro, der aus einer erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen  einstweiligen Verfügung resultierte. Der Pfändungsbeschluss soll zudem erfolgt sein, ohne dass es zuvor eine Zahlungsaufforderung gegeben habe. Damit stehe für Elsässer fest, dass es hier nicht um die Begleichung von Kosten, sondern um Existenzvernichtung gehe. Denn zur Eintreibung eines kaum vierstelligen Betrages werde die Konfiskation einer Webseite zugelassen, die die Existenz eines Unternehmens mit mehr als 20 Mitarbeitern sichere.

Betrag beglichen

Elsässer schreibt, dass Compact mittlerweile den fälligen Kostenbescheid beglichen habe und dass damit die Rechtsgrundlage für den Pfändungsbeschluss entfallen sei. Auf die Forderung der Compact-Anwältin, die Vollstreckung umgehend einzustellen, habe die Gegenseite allerdings bis dato (24. Januar) nicht reagiert.

 

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