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Ein Paket wird für den 9. 10. zweimal als “zugestellt” angezeigt, ist in Wahrheit aber bis heute (3. 12. 2017) nicht angekommen.

4. Dezember 2017 / 08:37 Uhr

Post stellt Sendungen zwei Monate lang nicht zu, Online-System zeigte sie dennoch als zugestellt an

Eine Post-Kundin meldete sich mit folgender Beschwerde bei unzensuriert: Sie hat über den Internet-Versandhändler aliexpress.com in China mehrere Bestellungen getätigt. Die Waren sollten durch die Österreichische Post AG als Briefsendung vom Typ REKO zugestellt werden. Es sind jedoch nur zwei Sendungen eingetroffen, und zwar nach einer Wartezeit von zwei Monaten. Die anderen, die früher bestellt wurden, sind bis heute (3. Dezember 2017) gar nicht angekommen.

Sendungen dieses Typs können ohne Unterschrift in den Briefkasten des Empfängers geworfen werden. Über einen Code kann man den Status der Sendung im Internet verfolgen.

Online-System der Post ist unzuverlässig

Die Online-Sendungsverfolgung ist ein weiterer Kritikpunkt der Kundin. Auf die Informationen, die dort angezeigt werden, ist kein Verlass. Sendungen scheinen als zugestellt auf, manchmal sogar mehrmals, obwohl sie gar nicht oder erst viel später angekommen sind: Wie auf dem Bildschirmfoto des Post-Systems oben zu sehen ist, wird eine Sendung für den 9. Oktober gleich zweimal als zugestellt angezeigt. In Wahrheit ist es bis 3. Dezember nicht angekommen.

Post zeigt keinerlei Interesse, ihr Versagen aufzuklären

Die Kundin versuchte alles, um von der Post etwas über den Verbleib ihrer Sendungen zu erfahren: Sie besuchte Filialen, schrieb E-Mails, telefonierte mit verschiedenen Stellen. Insgesamt probierte sie es mehr als zehnmal. Alles war jedoch vergebens, die Post war nicht interessiert, das Verschwinden der Sendungen aufzuklären oder eine Entschädigung zu leisten. Stattdessen wurde die Kundin von einer Stelle zur nächsten geschickt oder mit dem Hinweis vertröstet, die Sendungen würden schon noch ankommen.

Auf diesem Wege erfuhr die Kundin auch, dass der Zusteller angab, er habe in einem Fall die Sendung bei einer “Mitarbeiterin” abgegeben. Es handelt sich bei der Zustelladresse jedoch um eine Privatwohnung, wo es keine Mitarbeiter gibt. Die Sendung, die der Zusteller angeblich bei der “Mitarbeiterin” abgegeben hatte, traf in Wahrheit erst viel später ein.

Nachforschungsauftrag: Falsche und widersprüchliche Informationen

Es gab auch widersprüchliche und falsche Informationen zum Thema Nachforschungsauftrag. Auf der Internetseite der Post heißt es, dass bei Sendungen aus dem Ausland nur der Sender oder der ausländische Transportdienstleister eine Nachforschung beantragen könne. Von Post-Mitarbeitern waren dazu jedoch verschiedenste andere Informationen zu hören.

Die Kundin hat versucht, vom Versandhändler einen Nachforschungsauftrag zu erwirken, hatte damit jedoch keinen Erfolg. Das Unternehmen gab an, dass ihm die Post die Sendungen als zugestellt gemeldet habe, womit man die Sache als erledigt betrachte.

Stellungnahme der Post ist nichtssagend

Unzensuriert hat von der Post eine Stellungnahme erhalten, die jedoch sehr unbefriedigend ist. Es wird darin nur die Frage geklärt, wer einen Nachforschungsauftrag beantragen kann: Bei Sendungen aus dem Ausland kann dies nur der Sender oder der ausländische Transportdienstleister. Auf die Probleme im beschriebenen Fall wie die technischen Probleme des Online-Systems, die Wartezeit von zwei Monaten oder das Verschwinden von Sendungen wird mit keinem Wort eingegangen.

Hinweise einer Betroffenen zum Umgang mit der Post

Die betroffene Post-Kundin hat in ihrem Fall einige Erfahrungen gemacht, die sie gerne weitergeben würde: Es bringe nichts, Service-Hotlines anzurufen. Stattdessen solle man ein E-Mail an den Kundendienst der Post schreiben. Als nächsten Schritt solle man sich an die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden und eine E-Mail an die Adresse schreiben, die auf dieser Seite angegeben ist, vorher würde die Post gar nichts unternehmen. Aufgrund der Unzuverlässigkeit der Internet-Systeme der Post rät die Kundin generell davon ab, die e-Services der Post inklusive des so genannten E-Briefs zu verwenden.

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