Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Christa Zöchling beim Fotografieren von FPÖ-Wählern. In einem profil-Artikel hatte sie diese Gruppe als “die hässlichsten Menschen Wiens” bezeichnet.

27. Juli 2017 / 16:58 Uhr

Profil-Journalistin Zöchling blitzt mit Klage gegen unzensuriert ab

Profil-Journalistin Christa Zöchling hat eine empfindliche juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil der Vorinstanz gegen unzensuriert wegen Nichtigkeit auf. Mainstream-Medien schweigen angesichts des für Zöchling unerfreulichen Prozessausgangs, nachdem sie davor breit berichtet hatten.

Zöchling auf Foto-Safari unter den „hässlichsten Menschen“

Ausgangspunkt der juristischen Kontroverse war ein unzensuriert-Artikel über das Auftauchen Zöchlings bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung im September 2016. Just sie, die ein Jahr davor FPÖ-Wähler als „die hässlichsten Menschen Wiens“ bezeichnet hatte und dafür sogar vom Presserat verurteilt worden war, mischte sich mit Handy-Kamera erneut unters Volk und fotografierte die Besucher.

Hass-Kommentare – unzensuriert reagiert sofort

Im Kommentarbereich wurde Kritik an Zöchling leider auch auf völlig unangemessene Weise geäußert. Darauf von ihrem Anwalt aufmerksam gemacht, löschten wir die Kommentare sofort, sperrten die User und gaben – wie gefordert – die Registrierungsdaten bekannt. Zudem nahmen wir eindeutig wie folgt Stellung:

Wir wollen mit dem Gedankengut, das hinter solchen Hasstiraden steht, nicht das Geringste zu tun haben. Und wir wollen auch nicht, dass solche Leute unsere erfolgreiche Internet-Zeitung dazu missbrauchen, derartige Grauslichkeiten zu verbreiten.

Zöchling will sich an unzensuriert schadlos halten

Umso überraschter waren wir, als wir dennoch von Zöchling geklagt wurden. Denn sie war – trotz jahrzehntelanger journalistischer Erfahrung – daran gescheitert, die Besitzer der Mailadressen herauszufinden, von denen die Kommentare abgesetzt worden waren. Weil sie diese daher strafrechtlich nicht belangen konnte, versuchte sie, sich an unzensuriert für die „erlittene Kränkung“ schadlos zu halten. Ihr Anwalt Hubert Simon insinuierte gar, dass ja auch jemand von unzensuriert selbst die Postings schreiben hätte können.

Richterin zweifelte selbst am „Halten“ ihres Urteils

Zu unserer neuerlichen Überraschung kam die Journalistin damit zunächst sogar durch. Richterin Nicole Baczak folgte im Jänner der Argumentation von Zöchling-Anwalt Simon, derzufolge unzensuriert auf polemische Art gegen seine Mandantin „und andere linke Personen“ schreibe – und deshalb mit beleidigenden Leserkommentaren rechnen und diese im Auge behalten müsse. Und die während der gesamten Verhandlung voreingenommen wirkende Richterin erklärte sogar, dass sie erstmals für jedes Posting eine eigene Strafe verhänge – in diesem Fall zweimal 1.000 Euro –, obwohl die Klägerin nur eine beantragt hatte. Dies bereitete Baczak sichtlich besondere Genugtuung, wiewohl sie bezweifelte, dass dies „in der Instanz halten wird“. Dies verkündete sie übrigens, bevor unser Anwalt Michael Rami überhaupt Berufung angemeldet hatte.

Urteil als nichtig aufgehoben, Klage abgewiesen

Sie sollte sich täuschen. Das Oberlandesgericht hob ihr Urteil wegen Nichtigkeit zur Gänze auf und stellte unmissverständlich fest, dass unzensuriert sich in der Angelegenheit völlig rechtskonform verhalten hat. Wörtlich heißt es:

Unter Zugrundelegung dieser Kriterien, denen eine generelle Überwachungspflicht des Medieninhabers nicht zu entnehmen ist, hat die Medieninhaberin, welche die inkriminierten Postings noch am Tag der Kenntnisnahme löschte, diese unverzüglich entfernt, weswegen sie die nach § 6 Abs 2 Z 3a MedienG gebotene Sorgfalt eingehalten hat.

Wir werden in den nächsten Tagen weitere Details aus dem Urteil von Richterin Katja Bruzek veröffentlichen – auch um zu zeigen, mit welchen Methoden hier versucht worden war, gegen die Meinungsfreiheit anzuprozessieren. Vorerst lassen wir es mit dem erfreulichen Schlusssatz bewenden:

Mit Blick auf das gänzliche Obsiegen der Antragsgegnerin waren der Antragstellerin nach den angezogenen Gesetzesstellen die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz aufzuerlegen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Wer wird nun bezahlen? Frau Zöchling persönlich oder doch eher das profil aus seinem, mit üppigen Regierungsinseraten aufgefetteten Budget – und damit am Ende der Steuerzahler?

Medien schweigen über Verfahrensausgang

Bemerkenswert ist auch, dass Zöchlings Arbeitgeber profil den finalen Ausgang des Rechtsstreits bisher nicht bekanntmachte, während sowohl die Anzeige der Hassposter als auch unsere erstinstanzliche Niederlage mit eigenen Presseaussendungen gewürdigt worden war. Beide Meldungen wurden auch vom Standard übernommen, ohne eine Stellungnahme der anderen Partei – also von uns – einzuholen.

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