Keiner möchte offensichtlich derzeit 791,5 Millionen Euro an Pensionsbeiträgen der Bank Austria in seiner Verfügungsgewalt haben. Die Bank Austria hatte diese Mega-Summe im Februar an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überwiesen, um gleichzeitig gegen die dafür ausschlaggebende Gesetzesbestimmung beim Bundesverwaltungsgericht zu berufen.
PVA hat Geld wieder zurück überwiesen
Laut Rechtsmeinung der Bank Austria wollte man nur rund 250 Millionen Euro an die PVA überweisen. Das Geld ist gemäß § 311a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) als Pauschalabgeltung für die Übernahme von 3.028 Dienstnehmern der UniCredit Bank Austria AG vorgesehen. Dazu stellt Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in einer aktuellen Anfragebeantwortung fest:
Dazu möchte ich klarstellen, dass per 1. März 2016 nicht Pensionisten, sondern laufend beschäftigte DienstnehmerInnen der UniCredit Bank Austria AG in das ASVG-System übertragen wurden. Von der Übertragung sind 3.028 Personen erfasst.
Der Gesamt-Überweisungsbetrag beläuft sich auf rd. € 791,5 Mio. Die UniCredit Bank Austria AG hat diesen Betrag im Februar d.J. an die Pensionsversicherungsanstalt überwiesen. Mittlerweile wurde dieser Betrag von der PVA an die UniCredit Bank Austria AG wieder rück- überwiesen.
Ja, die UniCredit Bank Austria AG hat gegen alle Überweisungsbetragsbescheide Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
3.028 Bank Austria auch beitragslos bei der PVA versichert
Für die 3.028 Bank Austria-Beschäftigten ist die Rücküberweisung der 791,5 Millionen Euro durch die PVA offensichtlich ohne Auswirkung auf den nunmehrigen ASVG-Versichertenstatus. Wie das Sozialministerium dem Parlament mitteilt, sind die Betroffenen in der kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die laufenden Verfahren haben keinen Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.
