Obwohl der Europäische Gerichtshof im März dieses Jahres entschieden hat, dass Unternehmer für ihre Mitarbeiter ein Kopftuchverbot aussprechen dürfen, hat sich eine muslimische Deutschtrainerin beim steirischen Berufsförderungsinstitut (BFI) vorerst durchgesetzt. Sie trägt weiterhin ein Kopftuch.
Unzensuriert berichtete über die Causa von Beginn an. Zur Vorgeschichte: Das BFI nahm den Gerichtsentscheid zum Anlass für eine Dienstanweisung, die ein Kopftuchverbot vorsieht, weil man sich, laut Geschäftsführer Wilhelm Techt, „streng zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität“ bekenne. Zudem meinte Techt, dass „wir und unsere Trainer in einer Vorbildfunktion unseren Teilnehmern westliche und humanistische Wertvorstellungen vermitteln wollen“.
Arbeiterkammer unterstützt Muslima mit Gutachten
Und dennoch: Helga Suleiman eine freiberufliche Trainerin, deren Auftrag im Mai ausläuft, will weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer, die wiederum die Universität Innsbruck mit einem Rechtsgutachten beauftragt hat. Techt will nun dieses Gutachten abwarten, die Dienstanweisung gelte zwar nach wie vor, sie werde aber nicht sanktioniert. Da die Arbeiterkammer die Ansicht vertritt, dass man der Muslima das Tragen des Kopftuchs trotz Entscheids des Europäischen Gerichtshof nicht verbieten könne, kann man sich leicht ausmalen, in welche Richtung das Gutachten tendieren wird.
FPÖ: Kopftuch hat am Arbeitsplatz nichts verloren
„Das islamische Kopftuch hat als Zeichen des politischen Islam und der Unterdrückung der Frau weder am Arbeitsplatz noch im öffentlichen Raum etwas verloren“, reagierte der freiheitliche Klubobmann in Niederösterreich, Gottfried Waldhäusl, in einer Aussendung. Demnach fordern die Freiheitlichen ein generelles Kopftuchverbot in allen öffentlichen Bereichen. „Nur so kann der politische Islam zurückgedrängt werden“, sagt Waldhäusl.
AMS-Geld streichen
Außerdem kündigte er einen Antrag für die kommende Landtagssitzung an, dass beim AMS gemeldete muslimische Frauen sanktioniert werden sollen. „Muslimische Frauen, die wegen eines Kopftuchverbotes eine Arbeitsstelle nicht annehmen, sollen mit voller Härte bestraft werden“, so Waldhäusl, der an die Streichung des Arbeitslosengeldes denkt. Schließlich seien 4.000 Niederösterreichern im Jahr 2016 entsprechende Zuwendungen gestrichen worden.