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Auf vielen Baustellen wird der Betonmischer ohne Gewerbeberechtigung angeworfen – aber wo kein Kläger, da kein Richter.

11. April 2017 / 15:43 Uhr

Gewerbebehörde alarmiert: Viele Baufirmen im gewerberechtlichen Zwielicht

Eine Anfrage der FPÖ an Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und Scheinunternehmen brachte ein interessantes Detail an die Öffentlichkeit: Viele Baufirmen sind im gewerberechtlichen Zwielicht. Manche haben keine entsprechende Gewerbeberechtigung, die Berechtigung wurde entzogen oder man arbeitet mit gewerberechtlichen Geschäftsführern ohne Eigenberechtigung der Firmeninhaber.

Musterbeispiel: Eine Firma SGS+Real GmbH hatte laut Wirtschaftsminister folgende Tätigkeiten ausgelobt bzw. durchzuführen versucht. Eine entsprechende Gewerbeberechtigung bestand aber laut Behörde nicht:

Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten ; Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböden sowie von Gipskartonwänden sowie von fest verschraubten Gegenständen wie etwa Sanitäranlagen nach Begutachtung und Beurteilung durch einen befugten Baumeister oder Inhaber des Teilgewerbes Erdbau zur Vorbereitung des Abrisses des Gebäudes durch befugte Baumeister und Inhaber des Teilgewerbes Erdbau, sofern von den dazu befugten Gewerbetreibenden sämtliche Öl-, Dampf-, Strom-, Gas- und Wasserleitungen und Rohre ordnungsgemäß nach den jeweils geltenden Vorschriften und Richtlinien von den Versorgungsnetzen getrennt und für den Abbruch vorbereitet sowie entsprechende schriftliche Bestätigungen ausgestellt wurden.

Mitterlehner: Zahlreiche Firmen ohne Gewerbeberechtigung

Das ist kein Einzelfall, wie Minister Mitterlehner weiter ausführt, es gab mehrere Firmen ohne Gewerberberechtigung bzw. sie waren Gegenstand eines Verfahrens im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Scheinunternehmertum:

Folgende in der Anfrage angeführten Unternehmen hatten keine Gewerbeberechtigung: GA-Bau KG, SGS+Real GmbH, S.O.B. Bau GmbH, Takenari e.U., Reninstrukt e.U., Lahoria e.U., J. KOIS GmbH.,  L.P.S. GmbH., REO & Bau UG und Solidum GmbH.

Folgende in der Anfrage angeführten Unternehmen waren Gegenstand eines gewerberechtlichen Verfahrens: Wohnleben GmbH, Floor-Fit GmbH, Profilhaus.at GmbH, NDAL Bauprojekt GmbH, KALAXI GmbH, Oktav GmbH, MRM Bau GmbH, Matold GmbH, MYSTIC Bau GmbH, Genial Bau GmbH, GPD Development GmbH, Lesandro GmbH, Sadem Bau GmbH, Monika Kecenovic, Putzkolonne GmbH, Solidum GmbH, Vadala Handels und Bau GmbH, Dach-Bau Ges.m.b.H., Team Mond GmbH und Arpad-Marius BAGI.

Gewerberechtliche Geschäftsführer als Wanderpokal

Bei vielen Firmen des Bau- und Baunebengewerbes, aber auch bei Arbeitsüberlassern und im Gastgewerbe tauchen in den Aufzeichnungen des Wirtschaftsministers auch immer wieder gewerberechtliche Geschäftsführer auf. Diese beenden oft nach kurzer Zeit, etwa ein bis drei Monate, wieder ihre Tätigkeit bei den Firmen. Die Gewerbebehörden sind aber oft erst das letzte Glied in der Behördenkette, wenn es um Fragen von Scheinselbständigkeit bzw. Scheinfirmen geht. Auch Finanz- und Sozialversicherung sind in diesem Umfeld sehr oft tätig. 

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