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3.520 Migranten sind wieder nach Österreich zurückgeschickt worden – die wenigsten werden wohl gehen.

1. Dezember 2016 / 13:00 Uhr

Wegen Rückübernahmeabkommen sind 3.520 Migranten wieder in Österreich gelandet

Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die der Nationalratsabgeordnete Christoph Hagen (Team Stronach) an das Innenministerium stellte, geht hervor, dass Österreich 3.520 als Flüchtlinge bezeichnete Personen wieder rückübernommen hat. Das heißt, diese Personen befinden sich nunmehr wieder im Land.

Migranten aus Nachbarstaaten zurückgenommen

Statistisch werden diese Rückübernahmen erst seit Juli 2015 erfasst und daraus geht nun hervor, dass Österreich in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 von seinen Nachbarstaaten 2301 Personen zurückgenommen hat. Im Jahre 2016 waren es vom Jänner bis einschließlich September 1219 Personen, die wieder der Obhut der österreichischen Asyl-Betreuung überantwortet worden sind.

Italien vor Tschechien

Die meisten Asylwerber sind von Italien nach Österreich überstellt worden und zwar 807 im Jahre 2015  (seit man darüber Statistik führt) und 983 in den ersten neun Monaten des heurigen Jahres. (Über Oktober und November 2016 dürfte das Zahlenmaterial noch nicht ausgewertet worden sein.)

Auf Platz zwei folgt in der Gesamtzahl der nach Österreich rückgeführten Personen die Tschechische Republik (2015: 1038 Personen, 2016: 47 Personen).

Das Innenministerium begründet die Rücknahme von Personen aus Tschechien damit, dass dies Personen wären, die aus Österreich kommend über Tschechien nach Deutschland reisen wollten.

Aus der Bundesrepublik Deutschland selbst bekam Österreich insgesamt 571 Migranten zurück.

Abschiebungen angekündigt – Umsetzung fraglich

Diese 3.520 Personen sind deswegen zurückgenommen worden, weil es mit den Nachbarstaaten Rücknahmeabkommen gibt. Vorsorglich aber verweist das Innenministerium aber auch darauf, dass man versuchen wird, diese zurückgenommenen Fremden in jenen Nachbarsstaat weiter zurückzuschieben, aus dem sie nach Österreich eingereist sind.

Denn grundsätzlich (Dublin-Verordnung) ist jenes Land für einen Asyl-Antrag zuständig, in dem Flüchtling die EU, bzw. den Schengen-Raum betreten hat. Im Falle Österreichs wären das eigentlich nur Personen, die mit dem Flugzeug eingereist sind.

Allerdings ist zu erwarten, dass diese angekündigten und auch weitere Abschiebungen aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht durchführbar sind…

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