[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Mühlen des österreichischen Rechtsstaats mahlen langsam. Knapp neun Monate nach einer Bluttat eines 17-jährigen Afghanen an einer 16-jährigen Oberösterreicherin in Steyr hat das zuständige Landesgericht endlich die Mordanklage erhoben. Nach einem Beziehungsstreit dürfte der Afghane die Oberösterreicherin einfach mit einem Messer niedergestochen haben. Danach flüchtete der Täter durch das Fenster aus dem Haus. Das schwer verletzte Opfer verblutete zwischenzeitlich.
Nachdem das Mädchen nicht erschienen war, entdeckte die Mutter die Tote einen Tag später in ihrem Zimmer. Sie mussten erst die Tür gewaltsam öffnen, da diese vom Afghanen mit einem Kleiderkasten im heimtückischer Art und Weise versperrt worden war.
Afghane stellte seine blutige Tat als Unfall dar
Auf der Flucht vor der Polizei stellte sich der Täter dann in Wien. Bei den ersten Vernehmungen legte er seine blutige Tat als Unfall dar. So stellte er die Tat so dar, dass er ihr versehentlich in den Rücken gestochen habe. Alle Ermittlungsergebnisse der Polizei stellten diese Darstellung des Täters allerdings als reine Schutzbehauptung hin. Auch eine Unzurechnungsfähigkeit des Täters liegt nach den Ergebnissen einschlägiger Untersuchungen nicht vor.
Diese grausame Bluttat ist kein Einzelfall. Immer wieder wird vor allem von Ausländern aus dem islamischen Kulturkreis das Messer sehr häufig und gerne als tödliche Hieb- und Stichwaffe gegen die Opfer eingesetzt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=”turquoise”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_text]Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt unzensuriert mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: EASYATW1), ltd. Unzensuriert[/vc_wp_text][/vc_column][/vc_row]