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Ein Verbot der Vollverschleierung fordert die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner, die Münchner Unternehmer sind dagegen.

8. Dezember 2015 / 19:00 Uhr

Bayerische Unternehmer gegen Burkaverbot: Burkafreunde des schnöden Mammons wegen

Der Kulturwandel in der bayrischen Hauptstadt München ist seit Jahren sichtbar. Burka (Ganzkörperverschleierung) und Niqab (Gesichtsschleier) sind in den Straßen beinahe genauso oft zu sehen wie Lederhosen und Dirndln. Frankreich hat ein Burka- bzw. Niqabverbot, auch Belgien hat ähnliche Regelungen. Ein Burka-Verbot fordert nun auch die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU. Doch kaum eine andere deutsche Region macht so gute Geschäfte mit arabischen Gästen wie München und sein Umland. Daher reagieren Unternehmer verstört bis wütend auf die Forderung der Ministerin.

Die Kontroverse war vorprogrammiert. Offiziell fürchten die Geschäftsleute einen Imageverlust der weltoffenen Stadt München, sollte das Burka-Verbot tatsächlich kommen – so ihr Argument in der Süddeutschen Zeitung, in der Unternehmerverbände aber auch auf den wirtschaftlichen Nutzen durch arabische Gäste für Bayern hinweisen. Sie geben also zu, des schnöden Mammons wegen bereit zu sein, eine die Menschen- und Frauenrechte zutiefst verachtende Vollverhüllung zu goutieren.

Antrag auf Verbot von Vollverschleierung in der CDU

Eine Diskussion über das Burka-Verbot gibt es in Deutschland schon längerer Zeit. Im Dezember 2014 stellte der als liberal geltende Frankfurter Kreisverband einen Antrag auf dem CDU-Parteitag in Köln, Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu verbieten. Die stellvertretende CDU-Parteivorsitzende, Julia Klöckner, unterstützte diesen Antrag. Eine ähnliche Forderung war selbst in der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion erhoben worden.

Frankreich und Belgien als Vorreiter

So wird in Deutschland eine Diskussion geführt, die in Frankreich seit langem beendet ist. Im Jahr 2010 mündete sie dort in ein Gesetz, mit dem das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum verboten wurde, sei es durch eine Niqab, die noch einen Schlitz für die Augen offen lässt, sei es durch eine Burka, bei der die Augen durch ein Gitter aus Stoff verdeckt werden. Ein Verstoß gegen das Verbot durch die Trägerin soll mit 150 Euro bestraft werden. Der Person, die eine andere zum Tragen des voile intégral zwingt, wird eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro angedroht; ist diese Person minderjährig, wird das Strafmaß verdoppelt. Ein einziges anderes europäisches Land ist dem Vorbild Frankreichs gefolgt: Seit dem Juli 2011 existiert ein ähnliches Gesetz in Belgien. Und auch der Schweizer Kanton Tessin hat durchgesetzt, dass sich keiner verschleiern darf, der über die Kantonsgrenze kommt.

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