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Laut UN-Migrationspakt ist “jede Person” die behauptet ein Kind zu sein, erst einmal als solches zu behandeln.

12. November 2018 / 06:19 Uhr

UN-Migrationspakt: Zahl der “minderjährigen Flüchtlinge” würde rapide nach oben schießen

Zu den unzähligen “nicht verplichtenden Verpflichtungen”, die der Migrationspakt den Unterzeichnerländern bescheren würde, zählt auch der Umgang mit den sogenannten “minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen” auch MUFL genannt. Und dieser Punkt sollte aus mehreren Gründen besondere Beachtung finden. Denn so ein MUFL hat es in sich.

Der MUFL – ein Flüchtling nach Maß

Zum einen kann ein MUFL nicht abgeschoben werden und zum anderen hat er das “Zeug” dazu, ganze Großfamilien nachzuziehen, was auch der Grund ist, dass skrupellose Eltern einen ihrer Sprösslinge (meist den Brutalsten und Robustesten) in Richtung europäische Sozialparadiese auf die Reise schicken. Und für die Asylindustrie stellt er einen besonderen Leckerbissen dar. Da spielt das Geld nämlich keine Rolle. Beispiel gefällig: Der Killer von Mia hat dem Steuerzahler in nur 18 Monaten läppische 108.000 Euro gekostet – als MUFL natürlich, obwohl er bereits volljährig war.

Und so nimmt es nicht Wunder, dass sich besonders die Grünen und die NGOs massiv gegen Altersfeststellungen bei vermeintlichen “Jugendlichen” stellen. Man setzt alles daran, dass Minderjährige, die “auf der Flucht” vielfach so stark gealtert sind, dass sie dann vielfach wie 30-Jährige aussehen, “forever joung” bleiben.  

Altersfeststellung aus grüner Sicht “schäbig” und “perfide”

Auf der Internetseite der Grünen erfährt man unter “Obligatorische Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge”, warum ein Antrag der AfD zu diesem Thema abgeschmettert wurde. Und man erfährt auch, dass da die Ärztekammer nicht mitspielen wird. In der Rede der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor dem Bundestag am 19. Januar 2018 heißt es zum AfD-Antrag beispielsweise:

Ich finde das schäbig, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem vor dem Hintergrund, dass viele dieser jungen Menschen traumatische Erlebnisse durch Krieg und Gewalt mit sich tragen, die wir alle hier im Raum uns überhaupt nicht vorstellen können.
Die Bundesärztekammer lehnt Alterstests für junge Geflüchtete ausdrücklich ab, und zwar aus ethischen Gründen, aber auch schlicht deshalb, weil es keine medizinisch unzweifelhafte Methode gibt, die eindeutige und unzweifelhafte Ergebnisse bringt.

Ich lese im Antrag auch noch, dass sich das BKA, das Bundeskriminalamt, zukünftig um die Altersfeststellung kümmern soll. Das ist völlig absurd. Das BKA wird sich bedanken, wenn es sich mit Mann und Maus von morgens bis abends mit solchen Dingen beschäftigen soll. . Der Antrag der AfD ist aus unserer Sicht völlig überflüssig, er ist schädlich. Wir lehnen eine solch perfide Stimmungsmache gegen junge Geflüchtete ab.

Sind Migrantinnen und Migranten Täuscherinnen und Täuscher?

Und ausgerechnet Filiz Polat, dieselbe grüne Abgeordnete, die vor wenigen Tagen in freudiger Erwartung die sofortige Umsetzung des Migrationspaktes forderte, unzensuriert berichtete, entblödet sich nicht, auf der grünen Internetseite unter “Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge” folgendes Satzungetüm von sich zu geben:  

Aber hier hat sich gezeigt, dass trotz des Versagens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht systematische Täuscherinnen und Täuscher sind, wie Sie das hier darstellen.

Migrantinnen und Migranten Täuscherinnen und Täuscher? Nein, natürlich nicht, vermutlich haben deshalb mehr als die Hälfte der “Schutzsuchenden” ihre Papier “verloren”, ganz im Gegensatz zum iPhone.

Laut Migrationspakt hat man den Altersangaben zu glauben

Und was steht im Migrationspakt, dessen Umsetzung nur eine Frage der Zeit ist? Unter Punkt 28/d des Paktes heißt es dort:

. dass jede Person, die rechtmäßig behauptet, ein Kind zu sein, als solches behandelt wird, es sei denn, eine multidisziplinäre, unabhängige und kindergerechte Altersprüfung kommt zu einem anderen Schluss;

Somit kann “jede Person” erst einmal behaupten, minderjährig zu sein und man hat ihr zu glauben. Es liegt dann an uns, das Gegenteil beziehungsweise eine unrechtmäßige Behauptung zu beweisen. Und genau das will (und wird) man unterbinden. Alles klar.

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