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In Berlin wurde eine Klage gegen GEZ eingereicht, die die Gebühr grundsätzlich angreift und damit richtungsweisend ist. Allerdings verheimlichte das Gericht den Verhandlungssaal.

GEZ

6. Oktober 2018 / 08:54 Uhr

Neue Klage gegen Rundfunkgebühr: Anspruch auf GEZ verwirkt wegen Regierungspropaganda

Im Oktober 2017 war erstmals eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags (GEZ) erfolgreich. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Hotelbesitzerin Recht gegeben, für ihre Gästezimmer ohne Fernseher, Radios und Internetempfang keine Gebühr zahlen zu müssen. Die Vorinstanzen hatten noch gegen die Klägerin entschieden.

Vom Gebührenzahler finanzierte Regierungspropaganda

Nun steht eine brisantere Klage gegen GEZ in Berlin an. Am 8. November soll gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) verhandelt werden, weil die Einseitigkeit der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten dem staatlichen Informationsauftrag widerspricht. Die Klage betrifft außerdem Verfahrens- und Formfehler sowie EU-Recht, dessen Verletzung ein Richter des Landgerichts Tübingen kürzlich vor den europäischen Gerichtshof gebracht hat.

WDR-Redakteurin bestätigte Vorgabe, “regierungstreu” zu berichten

In einem Gastbeitrag in der Welt hatte Karola Wille, seit Anfang 2016 Vorsitzende der ARD, den Rundfunkbeitrag schöngeredet: Die “solidarische Finanzierung durch die Gemeinschaft” schaffe die Grundlage dafür, dass der öffentliche-rechtliche Rundfunk “frei ist von kommerziellen und politischen Abhängigkeiten” und allein dem Gemeinwohl verpflichtet sei. Dass die Berichterstattung sehr wohl politischen Abhängigkeiten unterliegt, bestätigte eine freie Redakteurin des WDR, die bei einem niederländischen Sender konkret darauf angesprochen wurde. Im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gebe es eine Anweisung, dass die Richtlinie “regierungstreue” Berichterstattung stets zu beachten sei. Die öffentlich-rechtlichen Sender betreiben also Propagandaarbeit für die Regierung Merkel – zuletzt im Fall Maaßen für jedermann offensichtlich.

Verletzung des neutralen Informationsauftrages – Anspruch auf Gebühr verwirkt

Die aktuelle Klage baut darauf auf, dass aufgrund des bewussten Verletztens des neutralen Informationsauftrages der Anspruch auf die Gebühr verwirkt sei. Die verklagte Partei, der Rundfunk Berlin-Brandenburg, hat bisher wenig in der Sache vorgetragen mit Ausnahme des Widerrufs der WDR-Redakteurin.

Eigenartig: Gericht verheimlicht Verhandlungssaal

Am 8. November soll in dieser richtungsweisenden Klage gegen den RBB verhandelt werden. Auffällig ist, dass der Kläger zwar eine Ladung vom Gericht erhalten hat, jedoch ohne Information, in welchem Sitzungssaal verhandelt werden soll. Dieser soll am Aushang ersichtlich sein. Eine vollkommen unübliche Vorgangsweise! Fürchten sich Gericht und Medien, dass die Verhandlung von interessierten Bürgern besucht und die Argumente gegen GEZ publik werden?

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