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Die Folgen der Einwanderung in Berlin: Vervierfachung der Taschendiebstähle in zehn Jahren.

28. September 2017 / 17:26 Uhr

Berlins importierte Kriminalität: Enorme Steigerung bei Eigentums- und Sexualdelikten

Am 25. September wurde im Berliner Innenausschuss die neue, detaillierte Fassung der Kriminalstatistik diskutiert und veröffentlicht.

Demnach waren 2016 laut Kriminalstatistik 45 Prozent aller Tatverdächtigen ohne deutschen Pass (2015: 40 Prozent), bei den Taschendieben waren es sogar 91 Prozent, beim Handel mit Heroin 85 Prozent und beim Diebstahl von Kraftfahrzeugen 80 Prozent. Im Vergleich zu 2008 haben sich die Taschendiebstähle in Berlin fast vervierfacht.

Doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit, dass Täter Ausländer ist

An der sogenannten Tatverdächtigenbelastungszahl lässt sich ablesen, wie häufig Ausländer im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung als Tatverdächtige registriert werden. Die Berliner Polizei rechnete dabei die Verstöße gegen das Ausländer- und Asylrecht heraus und berücksichtigte nur Ausländer, die auch in Berlin wohnen. Und trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ausländer als Tatverdächtiger auffällt, etwas mehr als doppelt so hoch wie bei einem Berliner mit deutschem Pass (wobei ein allfälliger “Migrationshintergrund” nicht registriert wird, sondern alle, die über einen deutschen Pass verfügen, als “Deutsche” gelten).

Enorme Steigerung der von Einwanderern begangenen Straftaten

2015 wurden in Berlin 13.714 Straftaten durch Ausländer begangen (wiederum ohne Verstöße gegen das Ausländer- und Asylrecht). 2016 waren es deutlich mehr, nämlich schon 17.180. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nahmen gar um 196 Prozent zu.

Die FDP stellte fest: “Wenn wir mehr Zuwanderung haben und dadurch überproportional mehr Kriminalität, muss unsere Sicherheitsarchitektur deutlich überproportional mitwachsen,” und forderte also nicht etwa die Rückführung der Einwanderer, sondern den Ausbau der Überwachungsstrukturen und der Polizei, womit der deutsche Steuerzahler doppelt zahlen darf: als Geschädigter bei den zahllosen Eigentumsdelikten und als Finanzierer seiner eigenen Überwachungsmaßnahmen.

 

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