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AfD-Abgeordneter Sebastian Wippel widersprach den krausen Forderungen der Linkspartei vehement.

13. April 2017 / 09:26 Uhr

Bleiberecht für “Opfer rechter Gewalt” – Warum nicht ein Kleinwagen für Opfer von Ausländergewalt?

Obwohl Deutschland mit den unkontrolliert ins Land geholten Zuwanderern ohnehin nicht sehr streng umgeht und nahezu jeder Ankömmling auch bleiben darf, forderte die Linkspartei unlängst auch in Sachsen ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle. Dies unter dem Deckmantel, dass eine Garantie „im Freistaat Sachsen für Opfer rechtsmotivierter Straftaten“ ausgesprochen werden solle. Wer also in irgendeiner Art und Weise nachweisen kann, Opfer von „rechter Gewalt“ oder Diskriminierung geworden zu sein oder zumindest einen diesbezüglichen Verdacht äußert, sollte ohne Widerrede bleiben dürfen, auch wenn Abschiebegründe vorliegen.

Opfer unterschiedlicher Klassen?

Verhandelt wurde der Antrag, wie auch schon zuvor in Brandenburg, wo er positiv beschieden wurde, zu Beginn der Woche im sächsischen Landtag in Dresden. Mit Nachdruck dagegen stellte sich nur die AfD. Der innenpolitische Sprecher Andreas Wippel:

Der Antrag ist nicht durchdacht und völlig unausgewogen. Wir wollen nicht zwischen Opferklassen unterscheiden und sie in irgendeiner Art gewichten oder gar privilegieren. Jedes Opfer einer Gewalttat ist eines zu viel. Deshalb wäre es unsinnig, Opfer rechtsextremer Gewalt über andere zu stellen. Wenn sie ein dauerhaftes Bleiberecht als Quasi-Belohnung bekämen, könnte es doch auch einen Kleinwagen als Präsent für Opfer von Ausländerkriminalität geben. Wer würde überhaupt festlegen, welche Straftaten als Grundlage dienten? Eine parteieigene Kommission? Offizielle Stellen?

Der Antrag im Freistaat Sachsen wurde schließlich am Dienstag abgelehnt, ein eigens formuliertes Bleiberecht für „Opfer rechter Gewalt“ soll es keines geben, weil das bisherige Asylrecht ohnehin sehr großzügig formuliert sei.

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