Der Kampf um die Deutungshoheit im Netz geht in eine neue Runde: Die Landesmedienanstalten der Bundesrepublik knöpfen sich die Generation der „Youtuber“ vor. Die produzieren freie Formate auf der Plattform YouTube – bisher ohne Genehmigung und Lizenz. Zumeist handelt es sich um Serien kurzweiliger Ein-Mann-Auftritte, die sich einer Vielzahl von Themen widmen: von Computerspielen über Mode bis hin zur Tierwelt. Dabei erreichen sie hohe Klickzahlen, die Reichweiten sind zum Teil gigantisch.
NRW nimmt zunächst Computerspieler ins Visier
Dieses freie Angebot scheint den grauen Medienbehörden der Bundesländer nun ein Dorn im Auge zu sein. Die Macher des YouTube-Kanals „Piet Smiet“, der für eine treue Gemeinde aus der Welt der Computerspiele berichtet, müssen sich aktuell mit der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen auseinander setzen. Sie sollen – so die Begutachtung – nämlich mit ihren Sendungen über Computerspiele zugleich un-lizensierten Rundfunk machen.
Das Vorgehen der Landesmedienanstalt im Falle „Piet Smiet“ könnte eine Blaupause, ein Test sein. Denn beim Kampf um die Deutungshoheit im Netz wollen die aus dem gigantischen Budget der GEZ-Gebühren bezahlten Medienanstalten sich zu neuer Größe aufschwingen, gefürchtete Spieler für die Etablierten in Medien und Politik werden.
Parteipolitik hinter Kontrollabsichten
Das Vorgehen gegen „Piet Smiet“ sorgt deshalb für Wirbel in der Medienlandschaft, die „Youtuber“-Szene ist alarmiert. Naheliegend ist der Verdacht, dass die etablierte Parteipolitik hinter den Kontrollabsichten steckt und man erst einmal unpolitische Anbieter ins Visier nimmt, um sich später anderen nonkonformen Medien zuzuwenden. Denn es gibt zunehmens auch patriotischen Youtuber, beispielsweise den Kanal „Laut Gedacht“
dessen aktuelles Thema in Anspielung an die Vergewaltigung einer Camperin „Zelten in Buntland“ lautet:

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Die Entscheider in den oberen Etagen der Medienanstalten stehen traditionell den Regierungsparteien nahe, ihre Personalpolitik wird von Parteibuch und Stallgeruch bestimmt. Angelpunkt des gezielten Vorgehens ist eine neue Auslegung des Rundfunkbegriffs im Internet. Rundfunk sei gemäß der von den Landesmedienanstalten gebildeten Kommission für Zulassung und Aufsicht (Zak) „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans“. Will heißen: Zukünftig könnte jeder, der im Netz unterwegs ist, streamt oder einen YouTube-Kanal unterhält, als Rundfunkveranstalter betrachtet werden.
Brauchen bald alle Anbieter bewegter Bilder eigene Rundfunklizenz?
Die Landesmedienanstalten könnten im Grunde alle Anbieter bewegter Bilder in die Medien-Zunft der Rundfunker pressen. Und für diese Rundfunkveranstalter ist eine Rundfunklizenz erforderlich. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines Prüfverfahrens erworben. Inhaber der Lizenz – und damit wird es brisant – unterliegen fortan der Rechtsaufsicht der Landesmedienanstalten. Diese Aufsicht will man nun offensiv ausüben.
Mit der Eindämmung von „Hass-Sprache“ und „Fake-News“ wollen – mit dem Segen der etablierten Parteien – die Anstalten in der Medienarena mitmischen und für Ordnung sorgen. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu vermuten, dass dieser plötzliche Ehrgeiz von dem Wunsch getrieben ist, notorisch unzuverlässige und unbequeme Anbieter auszuschalten.
Medienaufsicht schwingt sich zum Chefzensor auf
Dementsprechend angriffslustig geriert sich Tobias Schmid, der neue Direktor der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen: „Für den Medienschutz sind wir zuständig“, wird Schmid – zuvor bei der Privatsendergruppe von RTL für die Medienpolitik zuständig, zudem Vorstandsvorsitzender des Privatsenderverbandes VPRT – in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zitiert. Die bisherige Zurückhaltung der Medienaufsicht soll der Vergangenheit angehören, denn so der Chefzensor: „Wir müssen aus der Verschrecktheit herauskommen und unsere Hausaufgaben machen. Angesichts der anstehenden Aufgaben nichts zu unternehmen, wäre das Schlechteste, was wir tun können.“
Öffentlich-rechtlicher Einheitsbrei als Idealzustand
Um die Deutungshoheit zu behaupten, sollen deshalb nun all diejenigen ins Visier genommen werden, die unabhängig sind und nicht im öffentlich-rechtlichen Einheitsbrei mitschwimmen. Das betrifft auch die Youtuber. Es ist daher scheinheilig, wenn die Einengung der Meinungsvielfalt mit dem „Kampf gegen Hassrede“ und „Falschnachrichten“ begründet wird.
Die öffentlich-rechtlichen Medien vertreten unkritisch die Linie der Regierung, wie sich deutlich an der Berichterstattung über die Kölner Silvesternacht oder den massenhaften Asylmissbrauch gezeigt hat, und verfehlen daher ihren Auftrag beziehungsweise ihre Kontrollfunktion. So erklärt sich auch der unübersehbare Vertrauens- und Akzeptanzverlust.
AfD Rheinland-Pfalz fordert Klartext von der Landesregierung
Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, will den Angriff auf die Youtuber allerdings nicht tatenlos hinnehmen. Daher hat die Landtagsfraktion der AfD für die nächste Sitzung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik am 1. Juni einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung erklären soll, ob sie sich der Auslegung der Landesmedienanstalten hinsichtlich des Rundfunkbegriffs im Internet anschließt, wer alles betroffen sein und eine Rundfunklizenz benötigen wird und wie das Vorgehen der Landesmedienanstalten bewertet wird.
„Willige Komplizen von Wahrheitsminister Heiko Maas“
„Die AfD wird sich weiterhin unbeirrt für die Meinungsfreiheit im Netz einsetzen und sich mit aller Macht gegen die Einengung der Meinungsvielfalt wehren. Wir stehen deshalb fest an der Seite der Youtuber und sind gespannt, wie sich die Landesregierung positioniert. Die Landesmedienanstalten wollen sich offenkundig zu willigen Komplizen von Wahrheitsminister Heiko Maas machen“, so Paul.
