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Richtungsweisendes Urteil in Deutschland: Antänzer und Sextäter kommen trotz Beweisen ungestraft davon.

25. März 2017 / 13:45 Uhr

Skandalös: Gericht sprach iranischen Sextäter frei, obwohl Opfer ihn identifizierte

Mehr als 400 Frauen sind in Hamburg in der Silvesternacht 2015/16 Opfer sexueller Übergriffe geworden. Zu diesen Fällen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 245 Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen es dann (nur!) vier Verfahren mit einer Anklage gegen sechs Männer gegeben hatte. Zwei dieser Verfahren endeten schon im letzten Jahr mit Freisprüchen, und in einem weiteren Prozess wurde ein 19-jähriger Afghane zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Antänzer auf der Reeperbahn

Nun stand ein 34-jähriger Iraner vor Gericht, dem sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall, gefährliche Körperverletzung, Raub und tätliche Beleidigung während der Silvesternacht vorgeworfen worden ist. Er soll nahe der Reeperbahn gemeinsam mit anderen Männern erst eine 21-Jährige und danach zwei weitere Frauen (19 und 20 Jahre) angetanzt und sexuell genötigt haben. Als Beweismittel wurden dem Gericht Fotos eines Partyfotografen vorgelegt, zudem machten die betroffenen Frauen eindeutige Aussagen.

Angeklagter Iraner von Opfer identifiziert

Das 21-jährige Opfer identifizierte den angeklagten Iraner währen der Gerichtsverhandlung als Haupttäter, doch das Gericht sah bei diesem Fall mehrere Ungereimtheiten und wollte der 21-Jährigen nicht glauben. Die Richterin kritisierte sogar die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und sah Fehler in den Ermittlungen, weil das sexuell belästigte Opfer den Täter auf einem seinerzeit von der Polizei vorgelegten Bild, welches aber unscharf war, nicht erkennen konnte.

Auch soll die Frau den iranischen Haupttäter bei der polizeilichen Ersteinvernahme, wo sie höchstwahrscheinlich völlig nervös und verängstigt war, anders beschrieben haben, was die Strafkammer zum Ergebnis gebracht hat, dass das Opfer einem Irrtum unterlegen ist und der anwesende Angeklagte nicht der Täter wäre.  

Sogar Staatsanwaltschaft auf Seite des Täters

Denn auch die Staatsanwaltschaft sah sich bemüßigt, trotz der eindeutigen Aussage des Opfers, dass es sich bei dem Iraner um den Sextäter handelt, einen Freispruch zu fordern, den es dann letztendlich auch gab. Und in ihrer Urteilsbegründung behauptete die Vorsitzende Richterin Gudrun Schoel am Donnerstag, dass der Angeklagte „an den Übergriffen weder als Täter noch als Teilnehmer beteiligt“ war.

Iraner erhält finanzielle Entschädigung für U-Haft

Dass die 21-jährige Frau als belästigte Teilnehmerin an den sexuellen Übergriffen in der Hamburger Silvesternacht 2015/16 beteiligt war und den Täter erkannte, gilt nun, nach der Urteilsverkündung als nicht mehr relevant. Was aber relevant ist, ist die Entscheidung der Strafkammer, dass der Iraner für seine zweimonatige Untersuchungshaft eine finanzielle Entschädigung erhält.

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