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Wer zusätzlich zur österreichischen die türkische Staatsbürgerschaft (wieder) annimmt, ist rechtlich kein Österreicher mehr.

11. März 2017 / 11:08 Uhr

Österreich nicht zuständig für in der Türkei verhaftete “Doppelstaatsbürger”

Seit dem Putschversuch gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan am 15. Juli 2016 und der raschen Niederschlagung desselben, findet in der Türkei eine Verhaftungswelle gegen politische Gegner des Präsidenten und seiner Partei, der AKP, statt. Und besonders jetzt vor dem Referendum am 16. April über die Verfassungsreform, die dem Präsidenten nahezu unbegrenzte Macht über die Türkei verschaffen würde, dürften die Nerven besonders blank liegen, was sich darin äußert, dass auch angeblich ausländische Staatsbürger mit der türkischen Staatsmacht konfrontiert werden.

Pilz meldet verhaftete Österreicher

So jedenfalls erklärte es der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, der berichtete, dass „Österreicher“ in der Türkei verhaftet würden, „weil sie in Österreich Erdogan kritisiert haben“.

Im Konkreten handelte es sich dabei um mindestens fünf Personen mit österreichischem, aber auch türkischem Pass (sogenannte Doppelstaatsbürger), die drei Tage in Haft waren, weil man ihnen Terrorverdacht vorgeworfen hatte. Mittlerweile sollen sich diese Personen zwar wieder auf freiem Fuß befinden, allerdings wird derzeit einigen von ihnen die Ausreise aus der Türkei nicht gestattet. Pilz sieht hierbei einen weiteren Beweis für die „Stasi-Methoden“ von Erdogan und schreibt dazu auf Twitter:

#Erdogan Wer Erdogan in Österreich kritisiert, wird in der Türkei verhaftet. Wir werden unsere Bürger vor der Erdogan-Stasi schützen.

Doppelstaatsbürgerschaft nicht erlaubt  

Pilz' Einschätzung des türkischen Präsidenten deckt sich mit der eines weiten Teils der Bevölkerung, doch übersieht er ein nicht unwesentliches Problem, wenn er davon schreibt, dass er „unsere Bürger (also österreichische Bürger, Anm.) vor der Erdogan-Stasi schützen“ möchte.

Denn nach österreichischem Gesetz sind Doppel- bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaften im Allgemeinen nicht erlaubt und werden nur in den seltensten Fällen bewilligt. Denn mit dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft muss man grundsätzlich die fremde, also natürlich auch die türkische, zurücklegen.

Stets echter Türke bleiben

Doch nach der Verleihung der österreichischen Staatbürgerschaft, holen sich viele „Austro-Türken“ ihre alte Staatsbürgerschaft wieder zurück, weil nach türkischen Gesetzen eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich ist und man sich offenbar noch immer so seiner Heimat verbunden fühlt, um „echter“ Türke bleiben zu wollen. In diesen Fällen allerdings bedeutet das nach österreichischem Recht den sofortigen automatischen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft – selbst wenn der Schwindel unerkannt bleibt und der Doppelstaatsbürger weiterhin – allerdings illegal – seinen österreichischen Pass verwendet.

Österreich nicht zuständig

Sollten sich auch die nun von Erdogans Schikanen betroffenen fünf Personen auf diese Weise ihren türkischen Pass „zurückgeholt“ haben, so handelt es sich bei ihnen rechtlich nicht um Österreicher sondern nur um Türken, weil sie durch die Wiederannahme der türkischen Staatsbürgerschaft freiwillig und wissentlich auf die österreichische verzichtet haben.

Daher kann man diese Personen zwar bedauern, in die Fänge einer sich ins Totalitäre bewegenden Justiz geraten zu sein, doch zuständig ist Österreich für Personen, die keine österreichischen Staatsbürger sind, mit Sicherheit nicht. Das sollte auch ein Jurist wie Peter Pilz wissen.

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