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Zivilschutzbunker: möglicherweise etwas beengt, aber immerhin gibt es ein Dach über dem Kopf und sogar Taggeld. (Symbolbild)

22. Feber 2017 / 11:00 Uhr

Schweiz: Quartier für abgelehnte Asylwerber in ehemaligem Zivilschutzbunker wird kritisiert

Abgelehnte Asylwerber, die aus verschiedenen Gründen vorläufig nicht abgeschoben werden können, müssen vom Gastland weiterhin versorgt werden. Am Rande von Urdorf im schweizer Kanton Zürich wurde von den Behörden nun ein ehemaliger unterirdischer Zivilschutzbunker als Quartier für 50 Personen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, zur Verfügung gestellt.

Quartier erfüllt Mindeststandard

Da dieser Bunker als Zivilschutzmaßnahme für die schweizer Bevölkerung in Krisenzeiten errichtet worden ist, handelt es sich natürlich um kein Luxushotel, aber der Mindeststandard wird erfüllt. Die Bewohner schlafen in vier Räumen auf Stockbetten, die Betonmauern sind aufgrund der unterirdischen Lage fensterlos und in die Zimmer führen Stahltüren. Handyempfang ist wegen der Dicke der Mauern, die ein Bombardement aushalten müssen, nicht möglich.

Den abgelehnten Asylwerbern ist es selbstverständlich gestattet, die Unterkunft jederzeit zu verlassen, um etwa zu telefonieren oder ins nahe Zürich mit dem Zug zu fahren. Allerdings müssen sie sich zweimal am Tag (zwischen 8.30 und 9.30 Uhr sowie zwischen 19 und 20 Uhr) bei den Betreibern des Quartiers melden. Wer einen Termin verpasst, dem wird die – in der Schweiz abgelehnten Asylwerbern zustehende – tägliche Geldzuwendung von 8,50 Franken (8 Euro) gestrichen.

Kritik an den Rahmenbedingungen im Bunker

Das Quartier im Zivilschutzbunker, welches vom Regierungspräsidenten des Kantons Zürich und Vorsteher der Sicherheitsdirektion Mario Fehr (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) initiiert wurde, steht bereits im Kreuzfeuer der Kritik. Denn man wirft den Behörden vor, dass man durch dieses Quartier (und die „schweren“ Lebensbedingungen dort) erreichen möchte, dass die Ausreisepflichtigen freiwillig das Land verlassen.

Lena Weissinger, eine Rechtsanwältin, die abgewiesene Asylwerber berät und die durch ihr Foto auf ihrem Facebook-Profil, wo sie ein islamisches Kopftuch trägt, vermuten lässt, dass sie moslemischen Glaubens ist, findet diese harten Rahmenbedingungen im Bunker „kontraproduktiv“. Sie argumentiert, dass man so versuchen würde, die Leute zu destabilisieren. Für die Juristin müssten Behörden und Politik der Realität ins Auge sehen, dass die meisten „Flüchtlinge“, selbst nach einem Abschiebungsbescheid, nicht mehr in ihre alte Heimat zurückkehren wollen, „selbst wenn man den Druck erhöht und selbst wenn sie kaum Chancen auf eine Aufenthaltsbewilligung haben“.

Diverse Möglichkeiten, Abschiebungen zu verhindern  

Trotzdem ist die Schweiz immer noch ein Rechtsstaat und diese 50 in Urdorf wohnenden Ausreisepflichtigen werden, wenn nicht ein Härtefallgesuch bei dem einen oder anderen anders entscheidet, das Land zu verlassen haben. Allerdings besteht auch noch die theoretische Möglichkeit, sich durch Heirat ein Aufenthaltsrecht zu erwirken.

Welche Möglichkeiten es sonst noch gibt, Abschiebungen von Personen, die kein Anrecht auf Asyl haben, hinauszuzögern oder zu verhindern, wissen Rechtsanwälte wie Lena Weissinger, die eine schnelle und zuverlässige Beratung in Migrationsfragen anbieten. Dass es nicht die abgelehnten Asylwerber sind, die mit ihren 8 Euro Taggeld ihr Anwaltshonorar berappen, davon ist auszugehen.

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