Mit unfassbarer Grausamkeit hat ein 31–jähriger Tschetschene seine Frau hingerichtet. Noch unfassbarer erscheint die Beurteilung der Bluttat durch das Amtsgericht in Cottbus.
Frau aus Fenster zu werfen, genügte nicht
Wenn man seine vermeintlich untreue Ehefrau aus dem zweiten Stock wirft und ihr anschließend auch noch zweimal die Kehle durchschneidet, scheint dies im heutigen Deutschland noch lange kein Grund für eine Mordanklage zu sein. Zumindest nicht, wenn es sich um einen Gast Angela Merkels handelt.
Fünf Kinder haben nun keine Eltern mehr
Geschehen ist die grausige Bluttat am Montagabend in Senftenberg (Brandenburg). Das tschetschenische Ehepaar bewohnte dort mit seinen fünf Kindern eine Wohnung im zweiten Stock einer Plattenbausiedlung. Dort soll es in den Abendstunden zwischen den Eheleuten zu einem heftigen Streit gekommen sein. Der eifersüchtige Ehemann warf seiner Frau vor, ihn mit anderen Männern betrogen zu haben. Im Zuge der Auseinandersetzung warf der Tschetschene die Frau aus dem Fenster. Als er sie dann vor dem Haus zwar schwer verletzt, aber noch lebend vorfand, schnitt ihr die Kehle durch.
Gericht erhebt angeblich keine Mordanklage
„Der Beschuldigte begab sich mit einem Klappmesser zu der am Boden Liegenden und schnitt ihr mindestens zweimal in den Hals, um ihr nun auf diese Weise das Leben zu nehmen“, zitiert die Bild Zeitung einen Polizeibeamten. Nach der Festnahme des Tschetschenen wurde am Dienstag Haftbefehl gegen den 31-Jährigen erlassen. Laut Zeitungsbericht lediglich wegen Totschlags.
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