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Dringender Handlungsbedarf in Deutschland: 550.000 nicht Asylberechtigte wurden seit Jahren nicht abgeschoben.

26. Oktober 2016 / 09:00 Uhr

Abschiebungen: Deutsche Justiz scheitert kläglich

Rund 550.000 Asylwerber, deren Antrag oft schon vor Jahren abgelehnt wurde, leben noch immer in Deutschland. Die Frage drängt sich dabei zwangsläufig auf, wie so etwas in einem europäischen Rechtsstaat möglich sein kann. Die Auflistung der „Verhinderungsgründe“ ist vielfältig und beinahe nicht endenwollend. Bei Gründen, die durch die Asylwerber selbst verschuldet werden, versucht man nun von Seiten des Staates einzugreifen, wie auch welt.de berichtet.

Vielfältige Gründe, Abschiebungen zu verhindern

Die erschreckende Zahl von 549.209 abgelehnten, jedoch nicht abgeschobenen Asylwerbern geht aus einer Anfragebeantwortung der deutschen Bundesregierung auf Veranlassung der Linkspartei Ende Juni diesen Jahres hervor. Die Hinderungsgründe für eine Abschiebung reichen dabei von angeblichen schweren Erkrankungen über familiäre Verpflichtungen bis hin zu – ganz simpel – fehlenden Ausweispapieren.

Türken als größte Gruppe der abgelehnten Asylwerber

Mit rund 77.600 abgelehnten Asylwerbern bilden die Türken die größte Gruppe, gefolgt von 68.549 Kosovaren und 50.817 Serben. Allgemein gilt jedoch, dass nur den allerwenigsten aus der Gruppe von über einer halben Million abgelehnter Asylwerber tatsächlich eine Abschiebung droht. Nach Angaben der Bundesregierung hat fast die Hälfte der „Abzuschiebenden“ bereits unbefristetes Aufenthaltsrecht. Damit dürfen diese Personen trotz nicht anerkanntem Flüchtlingsstatus in Deutschland bleiben. Über befristeten Aufenthaltsstatus verfügt ein weiteres Drittel. Der verbliebene „Rest“ von knapp 100.000 Menschen mit nicht anerkanntem Flüchtlingsstatus teilt sich in zwei Gruppen.

Darunter fallen ausreisepflichtige Personen, die geduldet sind, also keinen Aufenthaltstitel haben und vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldungsgründe. Ausschließlich für letztgenannte Gruppe kommt überhaupt eine zeitnahe Abschiebung in Frage.

Dilemma um dauerhafte Bleibeperspektive

Gründe für eine dauerhafte Bleibeperspektive gibt es wahrlich unzählige, etwa mangelhafte Bereitschaft der Herkunftsländer, ihre Staatsbürger wieder zurückzunehmen, Krankheitsfälle, Familien mit Kindern oder Schwangere. Darunter fallen auch selbstredend vorgetäuschte Krankheiten oder Verschleierung der Herkunftsländer mangels Personaldokumenten. Gelingt es den Behörden also nicht, an Hand von Dokumenten die Herkunft der Person festzustellen, erhält diese automatisch Bleiberecht.

Unzureichende Bleiberechtsregelung vom Juli 2015

Um den unsicheren Duldungsstatus, auch während der sich endlos hinziehenden Asylverfahren, für die Asylwerber zu erleichtern, hat die große Koalition im Juli 2015 ein neues Bleiberecht auf den „holprigen“ Weg gebracht.

Kinderlose Geduldete bekommen dabei nach acht Jahren, Familien mit Kindern nach sechs Jahren ab Einreise, vorausgesetzt sie bleiben straffrei, eine Aufenthaltserlaubnis. „Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein, oder dies muss zu erwarten sein“, so der Gesetzestext. Auch Sprachkenntnisse auf A2-Niveau sollen eine Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis sein. Ebenfalls gilt dies für Unter-21-jährige, die seit mindestens vier Jahren geduldet sind oder einen Schulabschluss erreicht haben und mindestens seit dem 14. Lebensjahr im Land sind.

Unter der Voraussetzung straffrei zu sein, können dann auch Eltern und Geschwister das Aufenthaltsrecht erlangen, sofern diese ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Reform nun dringend nötig

Eine – angesichts der Asylwerberflut – dringend nötige Reform des Bleiberechtes nach nur einem Jahr ist nun in Ausarbeitung. Unter der Federführung des Bundesinnenministeriums soll ein Gesetzesentwurf bereits vorliegen.

Unter Anderem soll dies auch die „vollziehbare Ausreisepflicht“ für diejenigen beinhalten, die an der Klärung ihrer Nationalität oder Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitwirken. Für diese Personen sowie „potentielle Gefährder“ soll sowohl Abschiebehaft möglich sein, als auch der Zugang zu Integrationskursen verwehrt bleiben.

Zahl der Abschiebungen soll nach überarbeitetem Bleiberecht steigen

Zum 31. August hatten 158.190 Personen deutschlandweit eine Duldung. Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll sich die Zahl der Ausreisepflichtigen im kommenden Jahr „beträchtlich erhöhen“. Für den Zeitraum September bis Dezember 2016 wird laut Bundesregierung mit 300.000 BAMF-Entscheidungen gerechnet. Man rechnet, dass zumindest ein Drittel zur Ausreisepflicht führen könnte, die Zahl der ausreisepflichtigen abgelehnten Asylwerber sollte somit 2016 um rund 100.000 ansteigen.

Nun, da können wir gespannt sein, ob diese Rechenbeispiele der deutschen Bundesregierung aufgehen mögen. Denn noch nicht einkalkuliert sind diverse juristische Winkelzüge zahlreicher NGOs und „Gutmenschenvereine“, die mit Bestimmtheit versuchen werden, diese Zahlen erheblich zu reduzieren.

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