Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Steckt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) Asylwerber, die falsche Angaben machen, wirklich ins Gefängnis?

16. Oktober 2016 / 10:30 Uhr

Geld- oder Haftstrafen für falsche Angaben: Die späte Einsicht der ÖVP bei Asylschwindel

Wandel in der ÖVP oder doch nur Wahlkampf-Rhetorik? Der frühere Botschafter, Dr. Harald W. Kotschy, machte sich Gedanken zu den von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) getätigten Aussagen vom 7. Oktober, wonach Asylwerber, die falsche Angaben machen, in Zukunft mit Geld- oder Haftstrafen rechnen müssen.

Gastkommentar von Harald W. Kotschy

Hat der Junior-Koalitionspartner endlich die Genfer Flüchtlingskonvention („Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ 1951“) gelesen und sich gar den Artikel 31 ("Flüchtlinge ohne gesetzliche Einreise") verinnerlicht?

Gemäß Abs. 1 dieses Artikels dürfen keine Strafen wegen illegaler Einreise oder Anwesenheit über Flüchtlinge verhängt werden. Aber nur dann, wenn sie direkt aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne der Konvention bedroht war, und vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und gute Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit vorbringen.

Aus dieser Regelung geht zwangsläufig hervor, dass der Flüchtling im „ersten sicheren Hafen“ Zuflucht vor Verfolgung in seiner Heimat (und zwar aus den taxativ aufgezählten Gründen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politische Überzeugung – Stammesfehden oder Kriegswirren zählen nicht dazu) zu suchen hat.

Und ganz klar rechtfertigt diese Bestimmung die Verhängung von Strafen für illegalen Grenzübertritt oder für die Vernichtung von Dokumenten (während das Mobiltelefon selbstverständlich aller Gefahren unversehrt überlebt hat.).

Asyllobby "Totengräber des Rechtsstaates"

Bereits 1993 hat Außenminister a.D. Dr. Willibald Pahr klare Worte gefunden und die damals schon auf den Plan getretene „Asyllobby“ als „Totengräber des Rechtsstaates“ bezeichnet:

Es gibt immer wieder den Einwand, dass man aus humanitären Gründen keinen Einwanderer zur Rückkehr zwingen darf. Ich glaube, wir leben in einem Rechtsstaat, und wer sich illegal in Österreich aufhält, ist ein Rechtsbrecher. Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört die Durchsetzung des Rechts. Wer für die Durchsetzung des Rechts nicht sorgt (oder sich ihr widersetzt) ist ein Totengräber des Rechtsstaates. ……………

…….. Flüchtlinge sind Verfolgte im Sinne der Genfer Konvention, und sonst nichts. Diesen Ausdruck für andere zu verwenden ist falsch und führt zu Fehlinterpretationen. Auch die bedauerlichen Opfer der bewaffneten Konflikte in Jugoslawien sind keine Verfolgten, sie sind Kriegsflüchtlinge. Sie fallen nicht unter die Genfer Konvention. Alle anderen, die aus durchaus verständlichen Gründen, ihre Heimat verlassen, weil sie eine bessere Zukunft suchen, das sind Auswanderer. ….. Die Frage der Zulassung von Auswanderern ist eine reine Zweckmäßigkeitsüberlegung. Hier ist es allein der Staat, der entscheidet, ob er Auswanderer akzeptiert.

Auf dem Weg zu den am besten gefüllten Sozialtöpfen

Daraus ist zu folgern, dass die Millionen Menschen, die sich auf der Walz nach und durch Europa zu den am besten gefüllten Sozialtöpfen – nämlich jenen Deutschlands, Schwedens und Österreichs – drängen, keine schutzbedürftigen Flüchtlinge sind, die ihr Leben angeblich nur durch die Fahrt mit einem lecken Schlauchboot oder einen Sprung über die österreichische Grenze vor dem Zugriff der bösen Häscher retten konnten.

Vielmehr haben sie schon vor Monaten und vielfach vor vielen Jahren ihre Heimat verlassen, in sicheren Drittländern gelebt und oft auch gearbeitet. Auch die sogenannten „Kriegsflüchtlinge“ aus Syrien suchen – entgegen den mantrahaften, dramatischen Aussagen unserer Politiker und Vertreter der Asylindustrie – in Europa und speziell bei uns nicht „Schutz vor Bomben und Verfolgung“ – den haben sie schon längst genossen, sogar jahrelang. In Jordanien, im Libanon und in der Türkei.

Asylshopper suchen beste soziale Versorgung

Sie, ebenso wie ihre „Völkerwanderungs-Kollegen“ aus Afrika und Asien, geben sie sich nicht mit der ersten Schutzmöglichkeit zufrieden, sondern möchten ihre wirtschaftliche Situation verbessern. Ihr Zielland suchen sie unter dem Vorwand des Asylwerbers nach der besten sozialen Versorgung und den großzügigsten Asylregelungen aus. Sie sind daher nichts anderes als Asylshopper. 

Dass es nicht um Schutz geht, zeigt ja der Umstand, dass die "Flüchtlinge" den gefährlichen und teuren Weg nach Europa antreten, obwohl nur wenige hundert Kilometer entfernt die reichen arabischen Staaten liegen, mit mohammedanischen Glaubensgenossen, einem ähnlichen Klima, einer ähnlichen Lebensart.

Fraglich jedoch ist, ob diese späte Einsicht bei den Spitzen des kleinen Koalitionspartners auf einen tatsächlichen Gesinnungswandel zurückzuführen ist, oder bloß Vorwahlkampf-Rhetorik darstellt.

Dr. Harald W. Kotschy war im Diplomatischen Dienst und hier unter anderem als österreichischer Botschafter in Mazedonien tätig.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

25.

Apr

20:19 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link