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Berlin – für multikriminelle Diebsbanden ein lohnendes und auch gefahrloses Jagdrevier.

13. Oktober 2016 / 08:23 Uhr

Nach Fahrraddiebstahl dürfen Berliner Polizisten nun auch Taschendiebstahl nicht weiter verfolgen

Es gleicht einer Bankrotterklärung der Berliner Exekutive. Weil die Aufklärungsquote bei Taschendiebstählen in der Hauptstadt ohnehin so niedrig ist, sollen diese Delikte, im Vorjahr immerhin 40.400 Fälle, gar nicht mehr bearbeitet werden. Damit erteilt man den organisierten Diebesbanden einen Freibrief zum Stehlen.

Bürger Freiwild für Diebe aller Art

Schon längst ist Berlin zu einem Dorado multikultureller Kriminalität verkommen. Auch gewaltbereite „Antifaschisten“ und Anarchisten genießen in der Hauptstadt der bunten Republik weitgehende Narrenfreiheit. Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass die Polizeibeamten mit ihren Kernaufgaben, der Verbrechensprävention und der Verbrechensaufklärung, kaum noch nachkommen und zunehmend auch gar nicht mehr dürfen.

Ermittlungen nur noch bei "Aussicht auf Erfolg'" erlaubt

Ja, sie dürfen gar nicht mehr – verordnet vom Chef, dem Berliner Polizeipräsidenten Klaus Kandt, persönlich. Bei Taschendiebstählen sollen fortan nur noch Ermittlungen eingeleitet werden, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Gleiches gilt schon seit dem Vorjahr für Fahrraddiebstähle.

Bei den Mitgliedern der vornehmlich südosteuropäischen Taschendiebs-Clans wird diese Nachricht gewiss Freude auslösen, kann man künftig noch ungenierter arglose Passanten ausnehmen. Die Polizeibeamten haben solche Bagatellen per Weisung nicht mehr zu interessieren.

Kritik kommt von Kriminalbeamten

Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, Michael Böhl, sieht diese Entscheidung kritisch, denn er stellt sich die Frage, wer denn entscheidet, ob eine Erfolgsaussicht besteht, oder nicht. Denn Tatserien seien nicht immer sofort zu erkennen, dazu sei langjährige Erfahrung nötig. In der Vergangenheit seien Erfolge erzielt worden, weil die Akten der nach einfachsten Mustern begangenen Diebstähle offen geblieben waren, zitiert ihn die Berliner Zeitung.

Erfolgsaussichten bei Bundesbürgern größer

Strafrechtlich verfolgt werden in Deutschland allerdings Bürger, welche die öffentlich rechtliche Volksverdummung des ZDF und der ARD nicht konsumieren und daher auch die zwangsverordnete Haushaltsabgabe nicht entrichten wollen. Diese Art des Verbrechens wird von Deutschlands Behörden konsequent und gnadenlos verfolgt, und die zahlungsunwilligen Delinquenten landen mitunter im Gefängnis.

Vorbild Österreich?

Beinahe ist man geneigt, anzunehmen, dass man in Berlin bei der dortigen Kapitulation vor der überbordenden Ausländerkriminalität Anleihen bei der Strafrechtsreform in Österreich genommen hat. Die dieses Jahr in Kraft getretene Reform macht es nämlich fast unmöglich, dass „kleine“ Ladendiebe wegen „Berufsmäßigkeit“ (früher Gewerbsmäßigkeit) in U-Haft wandern, selbst wenn sie mehrfach erwischt werden.

Gleiches galt für den Drogenhandel. Als dieser vor allem von Schwarzafrikanern beherrschte „Geschäftszweig“, wie erwartet, in unerträglichem Maß überhand nahm, musste die Regierung etwas zurückrudern und das Gesetz notdürftig reparieren.

 

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