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Bargeldverbot: Der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider zerpflückt ein deutsches Regierungsgutachten.

1. Oktober 2016 / 09:23 Uhr

Geplante Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro für Ökonomen nicht nachvollziehbar

Die schwarz-rote Bundesregierung in Deutschland unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) strebt eine Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro an. Bargeldzahlungen darüber sollen zukünftig gesetzlich und per Strafe verboten werden. Die Friedrich-Naumann-Stiftung der Freien Demokratischen Partei (FDP) nimmt dieses Bargeldverbot auseinander. Merkel stützt sich auf eine Studie des Regierungsexperten Kai Bussmann. Dessen Thesen werden von anderen Wissenschaftlern aber bezweifelt.

Geldwäsche- und Terror-Unterstützung?

Die von Merkel & Co. vorgeschobenen Argumente, dass ein solches Bargeldverbot der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung dienen solle, hält der kritischen Analyse des liberalen Think-Tanks nicht stand. Erstellt hat die Analyse der Naumann-Stiftung der Linzer Ökonom Friedrich Schneider.

Linzer Ökonom Schneider zerpflückt Merkels Bussemann

Die von Professor Schneider veröffentlichten Kritikpunkte an Bussmans Studie sind sowohl im Bezug auf die Annahmen als auch auf die Schlussfolgerungen fundamental:

– Die Basis von lediglich 68 Geldwäschefällen sei zu gering, um Schwankungen im Ergebnis auszuschließen.

– Die Hochrechnung von 100 Milliarden Euro an Geldwäschevolumen sei nicht korrekt.

– Die Ausweichszenarien auf andere Länder werden nicht bewertet.

– Bargeld spielt beim organisierten Verbrechen eine untergeordnete Rolle.

Bargeldverbot keine Einschränkung für Terroristen

Auch für die These, der Terrorismus könne mit einem Bargeldverbot besser bekämpft werden, findet Schneider keine Grundlage. So habe der größte Terroranschlag der jüngeren Vergangenheit in Brüssel nur rund 12.000 Euro an Vorbereitungs- und Durchführungskosten verursacht.

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