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Im Bundestag stimmten 570 Abgeordnete für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, als schon bekannt war, dass die Corona-Impfung für einzelne tödlich enden würde.

11. Dezember 2023 / 15:31 Uhr

599 Strafanzeigen gegen Politiker und Richter wegen Corona-Impfpflicht

Es sind die großen Namen der Corona-Politik, gegen die jetzt Strafanzeige erstattet wurde.

Parlamentarier, Richter und Ex-Ministerin

Karl Lauterbach (SPD), Robert Habeck (Grüne), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und viele mehr. Insgesamt betrifft es alle 568 Bundestagsabgeordneten, die im Dezember 2021 für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt und die 16 Mitglieder des Bundesrats, die das Gesetz durchgewinkt hatten sowie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der das Gesetz ausgefertigt hatte.

Zudem sollen sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und sieben weitere Richter des Ersten Senats rechtfertigen müssen, die im April 2022 Eilanträge gegen das Gesetz abgeschmettert hatten, Ex-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die im November 2021 die bis heute bestehende Impfpflicht für Soldaten angeordnet, und fünf Richter am Bundesverwaltungsgericht, die den Befehl der Ministerin für rechtmäßig erklärt hatten.

Bürger wissentlich der Gefahr ausgesetzt

Sie alle hatten für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt oder sie bestätigt, obwohl bereits bekannt war, dass die Corona-Impfung zahlreiche schwere Nebenwirkungen hervorruft und in seltenen Fällen zum Tode führen kann. Das Paul-Ehrlich-Institut hatte bereits sechs Wochen davor ausdrücklich auf die Gefahr von tödlichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung hingewiesen. Egal, Soldaten und Arbeitnehmer in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mussten zur Zwangsimpfung antreten.

Juristen übergaben deshalb nach einer Pressekonferenz am gestrigen Sonntag dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe ihre Anzeige wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Einer der Initiatoren ist Rechtsanwalt Ralf Ludwig. Er erklärt:

Sie hätten die Impfpflicht – ob einrichtungsbezogen oder nicht – nicht erwägen und schon gar nicht verabschieden dürfen.

Kein Menschenleben darf für ein anderes geopfert werden

Macht der Staat einen Teil der Zivilbevölkerung zielgerichtet zum Objekt seines Handelns und wird dadurch auch nur ein Mensch getötet, dann sei das nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein Verbrechen gegen die Menschheit. Ludwig: „Das ist eine nüchterne juristische Argumentation.“

Es geht um jenen im Grundgesetz verankerten Grundsatz, wonach der Staat kein einziges Menschenleben gefährden dürfe, um andere Leben zu schützen. Juristisch sei, so Ludwig, das Argument unhaltbar, wonach man Millionen Menschenleben durch die Impfung gerettet hätte und deshalb der Tod einzelner quasi als Kollateralschaden in Kauf zu nehmen sei.

Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Politik

Die Strafanzeigen zielen nicht auf Entschädigungszahlungen und dergleichen ab, sondern sollen zur Aufarbeitung der Corona-Politik beitragen und eine Diskussion anstoßen. Da alle Parlamentarier durch die Immunität geschützt sind, besteht die Gefahr, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen deshalb oder aus anderen Gründen nicht aufnehmen wird. Dann wollen die Anwälte vor den Internationalen Strafgerichtshof ziehen. Sie wollen „hartnäckig“ bleiben.

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