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Jugendliche benötigen eine Ausbildung, um in der modernen Arbeitswelt bestehen zu können

5. Juli 2016 / 14:10 Uhr

Kommt jetzt die Ausbildungspflicht für Asylwerber?

Die von der Regierung angedachte Ausbildungspflicht soll die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten dazu verpflichten, ihren Nachwuchs bis zum 18. Lebensjahr verpflichtend zu einer Ausbildung zu schicken. Sei es eine Schule, Lehre oder eine sonstige Ausbildung, wo die Jugendlichen eine gewisse Qualifikation erhalten, um in der modernen Arbeitswelt überhaupt bestehen zu können. Wenn die Eltern allerdings dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind sogar Strafen angedacht.

Ausbildungspflicht auch für Asylwerber

Jetzt wird diese Maßnahme von den Grünen um den Vorschlag erweitert, dass auch Asylwerber, also Personen, deren Aufenthaltsstatus im Österreich noch überprüft wird, ebenso unter die Ausbildungspflicht fallen sollen. Auch die SPÖ hat sich bereits mit diesem Gedanken derart angefreundet, dass der SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder hofft, bereits bei der nächsten Nationalratssitzung die notwendige Zweidrittelmehrheit (die FPÖ hat bereits beschlossen dagegen zu stimmen) für die Ausbildungspflicht zu erhalten.

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Bis zum 18. Lebensjahr im Land

Allerdings würde eine Ausbildungspflicht für jugendliche Asylwerber bedeuten, dass diese (und wohl ebenso ihre Eltern) selbst bei einem negativen Bescheid bis zum 18. Lebensjahr, also bis zum Ende der Bildungspflicht, im Land bleiben dürften. (Und dann höchstwahrscheinlich deswegen nicht ausgewiesen werden können, weil sie nach absolvierter Ausbildungspflicht bereits als integriert gelten.)

Erst Asylverfahren abwarten

Schieders Argument, dass es falsch wäre, irgendwelche Gruppen auszuschließen, hinkt insofern, als es sich ja hierbei um eine Maßnahme für Staatsbürger oder Menschen handelt, die einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel im Land haben und deswegen hier leben und arbeiten dürfen. Und auch wenn er es vielleicht gerne hätte, dass ausnahmslos jeder Asylwerber eine Asylberechtigung erhält, sollte man doch immerhin das Asylverfahren abwarten, bis man Menschen, die sich (eventuell) nur vorläufig im Land aufhalten, so behandelt, als wären sie schon für immer hier zuhause.

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