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In der JVA Mittersteig kommt es zu einer Geschlechtsumwandlung.

29. Mai 2016 / 13:20 Uhr

Transsexueller Gewalttäter hat Recht auf Geschlechtsumwandlung im Gefängnis

In der Justiz als Dritter Gewalt im Staat ist der gesellschaftspolitische Durchmarsch der Linken nun offensichtlich total gelungen. Jedenfalls legen dies Gerichtsbeschlüsse nahe. Einem in der Strafvollzugsanstalt Mittersteig (Wien-Margareten) einsitzenden Gewalttäter wurde laut Tageszeitung Der Standard jetzt von Gerichtwegen die Geschlechtsumwandlung in Haft erlaubt.

Das Straflandesgericht Wien fasste den Beschluss, dass der in Sicherheitsverwahrung einsitzende 22-jährig transsexuelle Gewalttäter während seines Gefängnisaufenthaltes die Möglichkeit haben muss, Behandlungen zur Geschlechtsumwandlung einzuleiten.

Homo-Lobbyisten wie der Präsident des Rechtskomitees Lambda und Anwalt des Insassen. Helmut Graupner, jubeln laut Standard über diesen Beschluss des zuständigen Gerichts. Laut Graupner werde hier einer Empfehlung des Europarat-Antifolterkomitees Rechnung getragen.

Recht: Transsexualität ist international eine Krankheit

Graupner und Co. orten bei einer Nichtzulassung der Geschlechtsumwandlung einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. Diese würden nämlich in ihren Qualifikationen die Transsexualität als Krankheit einstufen. Daher wäre eine Verweigerung der Behandlung eine Vorenthaltung einer Krankenbehandlung. Dass diese Krankenbehandlung, wie auch die sonstige Gesundheitsversorgung von Häftlingen, der Steuerzahler bezahlen muss, bleibt allerdings nobel unerwähnt. 

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