Dass Asylanten immer wieder ansteckende Krankheiten nach Österreich einschleppen, ist evident. Jetzt ist der Fall einer 28-jährigen Syrerin in Salzburg aufgetreten, die mit Verdacht auf eine Ruhr-Erkrankung ins Salzburger Landeskrankenhaus eingeliefert werden musste. Sie war eigentlich Teil eines Asylanten-Überstellungstransports nach Freilassing (Bayern) gewesen. Nach dem Verdachtsfall wurde der gesamte Transport gestoppt.
Die 49 anderen Asylanten, die sich im Bus mit der Erkrankten befunden hatten, wurden unter Quarantäne gestellt und es wurde ihnen der Grenzübertritt nach Bayern gesundheitspolizeilich verwehrt. Sie stehen nun unter medizinischer Beobachtung, um festzustellen, ob bei weiteren Personen eine Erkrankung ausbricht.
Epidemieverdacht: Informationspflicht wird weiterhin abgelehnt
Wichtig ist in solchen Fällen vor allem eine umfassende Informationspflicht, um potentiell Betroffene aus dem Kreis der eingesetzten Sicherheits- und Hilfskräfte, aber auch die Asylanten und die Bevölkerung über solche gefährlichen Krankheiten und ihre Verbreitung auf dem Laufenden zu halten. Nur so kann eine potentielle Seuchengefahr hintangestellt werden. Die FPÖ hatte erst am 16.Dezember im Gesundheitsausschuss die Einhaltung dieser Informationspflicht vom Gesundheitsministerium gefordert:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, den im Tuberkulose- und Epidemiegesetz festgelegten Schutz- und Informationspflichten gegenüber den eingesetzten Sicherheits- und Hilfskräften, der Bevölkerung und den Zu- und Durchwanderern aus Drittstaaten nachzukommen.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und die Koalitionsparteien mauern aber und sehen in einer umfassenden Information Panikmache und eine Stigmatisierung der Kranken und ihres Umfelds. Mit dieser Begründung lehnte eine Allianz aus SPÖ, ÖVP, Grünen, Neos und Team Stronach diese Initiative ab.
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