Kaum erwähnt von den westlichen Medien wurde der Einmarsch türkischer Truppen in den Irak und in Syrien vergangene Woche. Im Irak sollen türkische Militärs in die Provinz Nainawa und gar bis zur IS-Hochburg Mossul vorgedrungen sein. Der Einsatz dürfte aber vorrangig der Sicherung des Ölschmuggels und der Bekämpfung der Kurden dienen, wie Kopp Online berichtet.
Plant Türkei Kriegseinsatz?
Während man von türkischer Seite offiziell von einem Einsatz gegen den IS spricht – angeblich sollen die als Erzfeinde geltenden kurdischen Peschmerga von den Türken für ihren Kampf gegen die Islamisten trainiert werden -, sieht die irakische Regierung ihre Souveränitätsrechte verletzt. Ministerpräsident Haider al-Abadi forderte die Türkei auf, ihre Truppen abzuziehen, und setzte eine 48-Stunden Frist, andernfalls würden "alle erforderlichen Maßnahmen" ergriffen, um die fremden Truppen zu vertreiben. Eine Hilfe von Seiten Russlands wird bereits angedacht. Auch der UN-Sicherheitsrat soll in dieser Causa eingeschaltet werden. Die Türkei spricht wiederum von einem Missverständnis und behauptet, irakische Offizielle wüssten bereits seit dem Sommer von den "Ausbildungscamps".
Jedenfalls handelt es sich dabei um keinen Einsatz der US-geführten Anti-IS-Koalition. Die Türkei handelt also auf eigene Faust. Gerade in der Region Nainawa wird von den Islamisten massenhaft irakisches Öl geschmuggelt und verkauft. Der Verdacht besteht, die Türkei sichere durch Bodentruppen in Regimentsstärke und Panzerfahrzeuge den Nachschub an IS-Öl ins eigene Land. Auch in Syrien ist man bereits aktiv.
Türkei besetzt Kurdengebiete in Syrien
In Syrien soll das türkische Militär bereits Ende November in Gebiete der Kurden einmarschiert sein. Der strategisch wichtige Hügel Tal Ziyab wurde eingenommen und mit Panzern und Schützenwagen besetzt. Unterhalb des Hügels verläuft eine wichtige Ölroute aus den IS-Gebieten in die Türkei. Jedenfalls verstößt die Türkei, immerhin NATO-Mitlgied, durch ihren Militäreinsatz auf fremdem Territorium im Irak und in Syrien klar gegen das Völkerrecht, da keine Zustimmung der betroffenen Staaten vorliegt.
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