Österreich ist ein Eldorado für Asylanten, wie aus den Statistiken der zuständigen Behörden klar hervorgeht. In einer Anfragebeantwortung der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) an FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky stellte sich heraus, dass 2.645 Asylanten im Vorjahr einfach “untergetaucht” waren. Allein 1.634 Asylanten verschwanden im Laufe des Zulassungsverfahrens, 589 Personen während ihre Berufung von der zweiten Instanz der Asylbehörde behandelt wurde. Viele dieser untergetauchten Asylanten finden sich später in der Kriminalstatistik.
Mitwirkungspflicht am Asylverfahren völlig zahnlos
Obwohl so viele Asylanten untergetaucht sind, sieht die Innenministerin keinen Handlungsvedarf.Vilimsky stellte ihr folgende Frage:
Welchen Sinn hat die von Ihnen eingeführte Regelung der Mitwirkung am Asylverfahren gemäß § 15 Absatz 3a Asylgesetz, sich für einen Zeitraum von längstens 120 Stunden durchgehend in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung zu halten, wenn über die Nichteinhaltung dieser Bestimmung keine Aufzeichnungen geführt werden?
Die Innenministerin verweigerte dazu allerdings jeglich Auskunft und gibt sogar vor, die Frage gänzlich falsch zu verstehen: “Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.”
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