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1. März 2018 / 08:32 Uhr

Urteilsveröffentlichung in Sachen Mag. Renate Brauner

Im Namen der Republik
Durch den ab 5. Dezember 2016 auf der Facebook-Seite der Antragsgegnerin 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, www.facebook.com/unzensuriert gesetzten Link auf die weitere Seite dieser Medieninhaberin http://www.unzensuriert.at, in welchem in einem Artikel vom 5. Dezember 2016 unter der Überschrift “Rote Gemeinderätin beantragt 503.770,- Euro Förderung für ihren Verein” mit unter anderem dem Inhalt, die Finanzstadträtin der Stadt Wien, Mag. Renate Brauner, hätte für acht Vorträge bei den von der Stadt Wien geförderten Volkshochschulen eine Gage von EUR 230.000,- kassiert, wird hinsichtlich der Antragstellerin Mag. Renate Brauner der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 6 Abs 1 MedienG verwirklicht. Die Antragsgegnerin 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH wurde zur Zahlung einer Entschädigung an die Antragstellerin verpflichtet.
Oberlandesgericht Wien, Abteilung 17, am 14. Februar 2018

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