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25. Feber 2016 / 08:35 Uhr

Silvesternacht-Täter kommen mit Bewährungsstrafen davon

„Mit voller Härte des Gesetzes“ müsse gegen die Straftäter vorgegangen werden, hörte man aus der Politik, als der Silvesternacht Skandal nicht mehr zu verheimlichen war. Allein in Köln gingen über 1000 Anzeigen wegen Diebstahl und sexuellen Übergriffen ein. Unter großem Medieninteresse standen die ersten drei Täter am Mittwoch vor Gericht.

Deutsche Kuscheljustiz schlägt zu

Eines vorweg: Die Täter durften allesamt nach Hause gehen, denn es handelte sich nur um sogenannte „Bagatelldelikte“, dennoch ortet etwa die Süddeutsche Zeitung in ihrem Prozessbericht ungewöhnlich harte Urteile.

Der erste Täter, er nennt sich Younes A., dürfte alleine gearbeitet haben. Er stammt aus Marokko und hält sich illegal in Deutschland auf. Er hatte einer jungen Frau ihr Handy aus der Hand gerissen und war auf der Flucht geschnappt worden. Schon zwei Tage zuvor soll er einen Diebstahl begangen haben. Außerdem wurden bei ihm 0,1 Gramm Amphetamine vorgefunden, die er zwischen seinen Zehen versteckt hatte. Das Opfer gibt an, vorher, von wem auch immer, begrapscht worden zu sein. Der Kriminelle kommt mit einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten und 100 Euro Geldstrafe davon.

Statt Haft Deutschkurs und Asylantrag

Auch die beiden anderen Straftäter bekommen die „volle Härte“ des Gesetzes zu spüren. Sie haben in der Silvesternacht zusammen gearbeitet, wollen sich aber erst an diesem Tag kennen gelernt haben. Beide haben keine Papiere, ihre Identität ist ungeklärt. Der eine stammt aus Marokko, der andere aus Tunesien. Der 22-jährige Tunesier nennt sich Khalid B., will aber eigentlich Ahmed M. heißen. Er wurde schon einmal im letzten Jahr polizeilich festgehalten.

Gemeinsam mit seinem Komplizen hatte er einem Inder eine Tasche mit Fotoapparat gestohlen und an einen weiteren Komplizen weitergegeben. Diesen Komplizen kennt er angeblich nicht, er weiß nur, dass er Aziz heißt und aus Algerien stammt, gibt er bei Gericht an. Wie schon den Handy-Räuber zuvor, ereilt Ahmed oder vielleicht doch Khalid die „volle Härte“ des Gesetzes: Drei Monate Haft auf Bewährung. Sein 18-jähriger Komplize nennt sich Samir S. Ihm wird außer dem Silvester-Diebstahl auch ein Diebstahl im März 2015 und Widerstand bei seiner Festnahme vorgeworfen. Er wurde nach Jugendstrafrecht beurteilt. Das heißt, es wurde keine Strafe ausgesprochen, er darf sich lediglich in den nächsten zwei Jahren nicht noch einmal erwischen lassen.

Zu guter Letzt erteilt die Richterin auch noch Auflagen: Beide Männer sollen sich bei einem Dortmunder Bewährungshelfer melden. Er soll ihnen helfen, ihren Asylantrag zu stellen und eine Einrichtung zu finden, in der sie je 60 Sozialstunden ableisten könnten, selbst wenn sie kein Deutsch sprechen. Außerdem müssen beide an einem Deutschkurs teilnehmen: "Zur Förderung der Integration".

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