Eine parlamentarische Anfrage der Wiener FPÖ-Politikerin Dagmar Belakowitsch bringt jetzt „Licht ins Dunkel“ rund um ein Mega-Verfahren wegen illegaler Taxilenkerprüfungen in der Bundeshauptstadt. Konkret geht es um Bestechungsvorwürfe und den illegalen Handel mit Taxilenkerprüfungen rund um die Wiener Wirtschaftskammer und die dort eingerichtete Prüfungskommission. Um bis zu 5.000 Euro sollen im Einzelfall Prüfungsunterlagen an angehende Taxler verkauft worden sein. Dies alles soll sich im Migrantenmilieu abgespielt haben – mit Unterstützung aus der Prüfungskommission. Involviert sollen laut Anfrage auch Spitzenfunktionäre aus der bisherigen schwarz-rot besetzten Berufsvertretung sein. Es soll um Dutzende „getürkte“ Prüfungen gehen.
Der zuständige Fachgruppenobmann Christian Gerzabek (ÖVP-Wirtschaftsbund) versucht demgegenüber die Vorwürfe zu relativieren und mutmaßt, dass bei den Ermittlungen nichts herauskommen könnte.
ÖVP-Justizminister bestätigt Ermittlungen
Demgegenüber bestätigt allerdings der zuständige ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter in einer Anfragebeantwortung die umfangreichen Ermittlungen der Strafbehörden. Brandstetter spricht von aktuell 18 bekannten Tatverdächtigen und noch weiteren unbekannten Tätern. Für schwarze und rote Kammerfunktionäre könnte es also noch vor der Wirtschaftskammerwahl Anfang 2015 ungemütlich werden. Konkret gibt Brandstetter bekannt:
Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ist ein Verfahren gegen 18 bekannte Personen und weitere, bislang unbekannte Täter anhängig. Das Verfahren der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit nach § 304 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB, des Verdachtes der Bestechung nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB, des Verdachtes der Bestechung als Beteiligte nach §§ 12 zweiter Fall, 307 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB, des Verdachtes der verbotenen Intervention nach § 308 StGB sowie des Verdachtes der verbotenen Intervention als Beteiligte gemäß §§ 12, 308 StGB geführt.