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13. November 2014 / 10:40 Uhr

Dokumentenmissbrauch durch Asylanten bleibt ohne Konsequenz

Asylwerber können den österreichischen Sicherheitsbehörden offensichtlich ohne Folgen auf der Nase herumtanzen. Dies ist das Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Ein Asylwerber war Ende Juli im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen an Meningitis erkrankt. Im Zuge der darauf folgenden Amtshandlungen kam man dahinter, dass der Mann seine Identitätskarte mit einem anderen Landsmann einfach getauscht hatte.

Die FPÖ-Abgeordnete wollte von der Innenministerin wissen, welche Konsequenzen es im Asylverfahren für eine solche kriminelle Handlung gibt. Mikl-Leitners kurze und bündige Antwort: Eigentlich keine! Und Statistiken über den Tausch und den Missbrauch von Identitätskarten im Asylverfahren werden auch nicht geführt.

Keine Konsequenzen für Somalier

Mikl-Leitner gibt tatsächlich zur Antwort, dass ein Missbrauch einer Karte, etwa durch einen Tausch mit einem Dritten, keinerlei rechtliche Konsequenzen habe, und sie verweist auf das Strafrecht. Dabei sieht das Strafrecht in § 231 StGB einen Strafrahmen für den Gebrauch fremder Ausweise von bis zu sechs Monaten Gefängnis vor. 

Als Entschuldigung für Mikl-Leitner muss herhalten, dass diese Identitätskarten außerhalb des Asylverfahrens keinerlei Bedeutung hätten. Dass hier Identitäten einfach getauscht und so die Beamten im Asylverfahren eigentlich betrogen werden, kommt der ÖVP-Ministerin offensichtlich nicht in den Sinn. Ihre Antwort im Wortlaut:

Bestimmte rechtliche Konsequenzen für den Tausch einer Karte sind im Asyl- und Fremdenrecht nicht vorgesehen. Es gelten die allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB. [.] Sowohl die Verfahrenskarte als auch die Aufenthaltsberechtigungskarte dienen ausschließlich asylrechtlichen Verfahrenszwecken und nicht dem Nachweis der Identität außerhalb von Verfahren nach dem Asylgesetz.

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