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16. Juni 2014 / 09:30 Uhr

FPÖ beantragt deutliche Senkung der Verzugszinsen bei Sozialversicherung

Die Sozialversicherung kassiert bei säumigen Beitragszahlern für rückständige Sozialversicherungsbeiträge einen Zinssatz, der ganze acht Prozent über dem Basis-Zinssatz liegt. Das halten viele Experten für unzumutbar.

Seit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfolgte die Berechnung der Verzugszinsen bei der Sozialversicherung für ein Kalenderjahr aus dem Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten für die Unternehmen als Abgabenschuldner. In den Jahren 2011 bis 2014 ergaben sich daher Verzugszinsen in der Höhe von nicht weniger als acht bis neun Prozent. Diese gesetzlich verordneten “Wucherzinsen” brachten den Gebietskrankenkassen etwa allein ein “Körberlgeld” von nicht weniger als 71,4 Millionen Euro. Die kleinen und mittleren Unternehmen leiden unter den hohen SV-Kosten, da sie sehr oft zwar grundsätzlich zahlungswillig aber nicht immer unmittelbar zahlungsfähig sind, da der hohe Steuer- und Abgabendruck gepaart mit einer Kreditklemme oft zu fortgesetzten Liquiditätsengpässen führt.

Gleichzeitig betrügen Scheinfirmen, die sehr oft in der Hand ausländischer Strohmänner sind, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe, die österreichischen Sozialversicherungsträger. Hier agiert vor allem der zuständige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) oft nur halbherzig. Die SPÖ ist nicht einmal bereit, gegenüber dem Parlament offenzulegen, in welchem  Ausmaß diese Schattenwirtschaft die österreichischen Sozialversicherungsträger abgabenmäßig betrügt.

Wirtschaftsfreundliche Regelung bei Verzugszinsen

Aber sogar in der rot-schwarzen Koalition scheint das Thema Verzugszinsen ein “heißes Eisen” zu sein. So enthält etwa das aktuelle Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 unter dem Themenblock “Entbürokratisierung und Entlastung” im Punkt “Umfassende Deregulierung” einen Punkt zur Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung.

Um hier die Koalitionsregierung in die Pflicht zu nehmen, hat nun FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm einen Antrag auf Senkung der Verzugszinsen auf der Basis des Niveaus der Jahre 1999 bis 2010 eingebracht:

Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine nachhaltige Senkung der ASVG-Verzugszinsen auf das Niveau des Jahres 1999 (Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich drei Prozentpunkten) vorsieht.

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