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29. November 2013 / 10:00 Uhr

Grüne wollen Doppelstaatsbürger: Einmal Türke, einmal Österreicher

Die SPD stellte in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU folgende Bedingung und setzte sich durch: Sie verlangte eine Lockerung der Regelung für Doppelstaatsbürgerschaften. Diese Forderung der Roten in Deutschland zielte offenbar auf ihre türkische Wählerschicht ab, die zunehmend den Wunsch verspürt, nicht nur deutscher, sondern auch türkischer Staatsbürger zu sein. Nun wollen die Grünen das auch in Österreich durchsetzen.

Abgesehen davon, dass dieser Plan eine versteckte Einwanderungsmöglichkeit sein könnte, fahren die Grünen in dieser Sache doppelgleisig. Denn im Juli 2013 stimmten sie – so wie die SPÖ und ÖVP – gegen einen Antrag des freiheitlichen Südtirol-Sprechers Werner Neubauer. Dieser verlangte das Einfügen eines einzigen Absatzes im Staatsbürgerschaftsgesetz, um den Südtirolern die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat sich damit gemeinsam mit den Grünen geweigert, den Landsleuten südlich des Brenners diesen Herzenswunsch zu erfüllen. “Darüber hinaus war das Verhalten der Blockierer von Feigheit geprägt, hatten sie doch nicht einmal den Mut, ihre Position zum ablehnenden Stimmverhalten in einer Wortmeldung zu artikulieren”, bemerkte Neubauer damals.

Grüner Antrag im nächsten Plenum

Umso mehr verwundert nun der Vorstoß ausgerechnet der Grünen: Alev Korun, Sprecherin für Menschenrechte und Integration, hat diesbezüglich bereits einen Antrag im Parlament eingebracht. Bei der nächsten Sitzung soll die erste Lesung im Plenum stattfinden. Wie sie sich die Doppelstaatsbürgerschaft vorstellt, erklärte die Grüne in der Tageszeitung Die Presse: Korun will dabei vor allem zwei große Neuerungen im Staatsbürgerschaftsgesetz. Zum einen soll “das Abstammungsprinzip um das Geburtslandprinzip erweitert werden”, sagt sie. Genauer formuliert: Ist ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich niedergelassen, soll das Kind auch die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen – selbst wenn Vater und Mutter Ausländer sind. Zum anderen soll aber in solchen Fällen auch ermöglicht werden, zwei Pässe zu haben. Sowohl einen österreichischen als auch den, den die Eltern besitzen.

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