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20. November 2013 / 10:00 Uhr

Autofahrer im Streit mit Polit-Radlerin Vassilakou

Eine Gegendarstellung verlangt die Grüne Wiener Vizebürgermeisterin Vassilakou von einen Wiener Autofahrer und klagt ihn zugleich auf Entschädigung und Urteilsveröffentlichung. Der Mann beschwerte sich via Facebook, dass Vassilakou bei Rot über eine Ampel gefahren sei und ihm im Anschluss auch noch den Mittelfinger gezeigt habe.

Der betroffene Autofahrer Herbert H. staunte über ein von Vassilakou initiiertes Schreiben ihrer Rechtsanwältin und den zeitgleich an das Landesgericht ergangenen Strafantrag nicht schlecht. Es geht um einen Streitwert in der Höhe von 8.720 Euro über einen Vorfall, der sich am 24.9.2013 um 9 Uhr auf der Alser Straße abgespielt haben soll. H. beobachtete eine Radfahrerin, die ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger und Querverkehr bei roter Ampel weitergefahren sei.

Hat Vassilakou den Stinkefinger als Argumentation verwendet?

Im Zuge der Weiterfahrt holte H. die Radlerin ein. Als er sie auf ihr Vergehen hinwies, habe er als Reaktion den Stinkefinger gezeigt bekommen. Außerdem will H. erkannt haben, dass es sich bei der Person um Vizebürgermeisterin Vassilakou gehandelt habe. Zahlreiche Zeugen sollen kopfschüttelnd die Aktion beobachtet haben, berichtet H., der den Vorfall entrüstet auf Facebook postete. Eine Aufforderung der Grünen, den Kommentar zu löschen, sei bei ihm nicht angekommen, beteuert H. Vassilakou verlangt nun eine Gegendarstellung von H., der sein Profil auf Facebook mittlerweile jedoch komplett gelöscht hat.

In dem Anwaltsbrief wird zwar nicht bestritten, dass Vassilakou zur fraglichen Zeit mit dem Fahrrad auf der Alser Straße unterwegs war, sie sei “jedoch weder an einer roten Ampel weitergefahren, noch hat sie jemandem den Mittelfinger gezeigt”.

Dazu meint FPÖ-Verkehrssprecher Toni Mahdalik: “Vassilakou wurde bekanntlich schon einmal gefilmt, wie sie als Radrowdy unterwegs war. Ich traue ihr weitere Fehlverhalten durchaus zu.” Er fordert, dass die Grüne ihre Klage zurückziehen soll.

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