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5. August 2013 / 12:00 Uhr

Geistig abnorme Rechtsbrecher machen therapeutische Schwimmausflüge

Sonderbare Blüten treibt wieder einmal der “humane Strafvollzug” in Österreich. Eine Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) brachte an die Öffentlichkeit, dass “zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher” sogar regelmäßig Schwimmausflüge und andere zivile Exkursionen unternehmen. Man darf sich also nicht wundern, wenn in der Sommerzeit eine Gruppe “schwerer Jungs” sich dem Schwimmsport in öffentlichen Badeanstalten hingibt und dort mit der unbescholtenen Bevölkerung in Kontakt kommt. Mehrere hundert Ausflüge pro Monat, im bürokratischen Jargon der Justizministerin als “Unterbrechungen der Unterbringung unterschiedlichster Dauer und inhaltlicher Ausrichtung” schöngeredet, finden statt.

Bis zu 300 Ausflüge Schwerkrimineller pro Monat

Bis zu 300 Ausflüge “zurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher”, unter anderem aus der Justizanstalt Wien-Mittersteig, finden jeden Monat statt. Wo die “Freischwimmer-Ausflüge” der Kriminellen vom Mittersteig hingehen, möchte die ÖVP-Ministerin jedoch nicht verraten. Karl befindet dazu gegenüber dem Nationalrat:

Die Beantwortung der – zeitlich nicht eingegrenzten – Frage, welche konkreten Bäder oder Seen jeweils aufgesucht wurden, wäre daher nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand zu ermitteln, der in keiner Relation zum Informationswert stünde. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich zur Vermeidung eines unökonomischen Verwaltungsaufwandes keine Recherchen dazu in Auftrag gegeben habe.

Dafür ist die Rechtfertigung für die Ausflüge umso wortreicher ausgefallen:

Die Erprobung des Therapieerfolges durch freiheitsbezogene Lockerungen im Rahmen des Maßnahmenvollzuges ist integraler Bestandteil des Rehabilitationsprozesses. Jeder Untergebrachte, der freiheitsbezogene Maßnahmen braucht, um damit sein individuelles Resozialisierungsziel erreichen zu können, soll sie grundsätzlich bekommen, wenn diese Maßnahmen mit den dabei abzuwägenden Sicherheitsaspekten vereinbar sind.

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