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29. Juli 2013 / 05:00 Uhr

Strafen für Rauchen in Lokalen werden empfindlich angehoben

SPÖ-Gesundheitsminister Stöger nimmt offenbar eine Anfrage der FPÖ zum Anlass, um Gastronomiebetriebe noch weiter zu schikanieren. Der Kurier berichtet, dass die Strafen für illegales Rauchen in Lokalen empfindlich erhöht werden sollen. So soll die Höchststrafe von derzeit 6.000 auf 10.000 Euro angehoben werden.

Rein zufällig kommt dieses Strafpaket wenige Tage nach der Veröffentlichung einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein, die auf ein Ersuchen der Wirtschaftsplattform “FPÖ pro Mittelstand” zurückgeht. Die FPÖ pro Mittelstand kritisierte von Beginn an das seit 2009 bestehende Nichtraucherschutzgesetz in Lokalen, das besagt, dass Gaststätten, wenn sie größer als 50 Quadratmeter sind, eigene Nichtraucherräume zu Verfügung stellen müssen, die übrigens größer sein müssen als die Raucherräume. Die FPÖ pro Mittelstand wollte das Gesetz mit dem Argument zu Fall bringen, dass es derart viele Anzeigen gebe, dass die Behörden den Kontrollen ohnehin nicht nachkommen könnten.

Unterschiedliche Verstöße gegen das Tabakgesetz

Mit der Anfrage wurde erfragt, wie viele Anzeigen es seit 2010 aufgeschlüsselt nach Bundesländern gab, wie viele Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele Strafen es gab, wie hoch die Höchststrafe lag, etc. Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass es im Jahr 2011 österreichweit 1.511 Anzeigen wegen den Verstoßes gegen den Nichtraucherschutz in Lokalen (§ 13a TabakG) gab. 440 Anzeigen gab es wegen des Verstoßes nach dem § 13b TabakG, der allerdings nur die Kennzeichnungspflicht regelt. Der Kurier berichtete unscharf von 1.951  Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Tabakgesetz. 2012 gab es 1.874 Anzeigen nach dem Verstoß des § 13a TabakG und 529 nach § 13b TabakG. Zahlen für 2013 gibt es noch nicht. Zwar gibt es auch Daten für das Jahr 2010, jedoch nicht getrennt für die Gastronomie, sondern sämtliche Verstöße gegen das Rauchergesetz. Die meisten Anzeigen gab es immer in Wien.

Wie viele Kontrollen es jährlich gab, konnte der Minister nicht beantworten, da es keine  Meldeverpflichtung gegenüber dem Bundesministerium für die von den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführten Kontrollen gibt. Auch konnte nicht verifiziert werden, wie hoch die Gesamtsumme der Strafzahlungen war. Zwar gab es zwischen 2011 und 2012 satte 4.354 Anzeigen nach § 13a TabakG und § 13b TabakG, jedoch wurden im selben Zeitraum mehr als ein Drittel, exakt 1.682 Verfahren nach dem Tabakgesetz, eingestellt. Wie viele Gastwirte tatsächlich bestraft wurden, kann nur spekuliert werden, weil die Landesregierungen zwar dem Ministerium die Strafen nach den Verstößen nach dem Tabakgesetz melden, allerdings nicht zwischen Gastronomiebetrieben bzw. sonstigen Inhabern öffentlicher Orte unterschieden. Insgesamt wurden 2010 in Österreich 1.415 Strafen verhängt, 2011 belief sich die Anzahl auf 1.166 und 2012 waren es 1.289.

Telefonnummer für Beschwerden über Wirte geplant

Dennoch will die SPÖ den Gastwirten das Leben noch schwerer machen. Dem Gesundheitsministerium soll nun jede Anzeige übermittelt werden. Zivile Mitarbeiter sollen bei Verstößen sogar schon vor Ort Strafen einkassieren können. Sogar eine Ombudsstelle wurde im Ministerium geschaffen, bei der Anzeigen gegen Gastwirte telefonisch entgegengenommen werden. Solange die SPÖ in der Regierung sitzt, dürften die Zeiten für die Gastronomie hart bleiben.

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