Ein in Großbritannien wohnender Kongolese, der sich an Plünderungen im Jahr 2011 beteiligt hat, sollte nach einem Antrag der Justizministerin abgeschoben werden – dies wurde jedoch durch sein “Recht auf Familienleben” verhindert, obwohl er weder Frau noch Kinder hat. Dem Berufungsgericht genügten die ebenfalls in England lebende Mutter und drei Brüder.
Den Einwanderer in den Kongo abzuschieben, hätte “Anklänge an Exil“, argumentierte der Immigrationsrichter Nathan Goldstein und folgte damit der Argumentation des Afrikaners, wonach er im Kongo niemanden mehr kenne. Politiker und Behörden hatten vor, an den meist ausländischen Mitgliedern der plündernden Banden ein Exempel zu statuieren. Dies wurde nun durch die Justiz verhindert.
Bemühungen der Regierung werden untergraben
Der Konservative Dominic Raab sieht die Entscheidung als “offenen politischen Angriff auf die Richtlinie, ausländische Kriminelle abzuschieben”: “Es lässt das britische Recht zum Scherz verkommen, wenn ein wegen der Londoner Aufstände gerichtlich verurteilter Mann ein Recht auf Familienleben beanspruchen kann, um der Abschiebung zu entgehen, obwohl er weder Frau noch Kinder hat”, so Raab gegenüber dem Telegraph.
Obwohl der Kongolese ursprünglich einen negativen Asylbescheid erhalten hat, hat das Urteil nun die Wirkung, dass er unbegrenzt in Großbritannien bleiben darf. Das Innenministerium ist empört: “Solche Fälle sind genau der Grund, weshalb wir das Gesetz mit dem neuen Immigrationserlass ändern wollen.”
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