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29. März 2013 / 23:00 Uhr

Verfassungsgerichtshof verurteilt Gesetzesbruch der Wirtschaftskammer

Der Verfassungsgerichtshof hat nun nach knapp drei Jahren Teile der 2010 stattgefundenen Wiener Wirtschaftskammerwahlen aufgehoben. Grund dafür waren waren massive Verstöße gegen die Wahlordnung. Diese waren sowohl von der vom ÖVP-Wirtschaftsbund dominierten Wirtschaftskammer als auch vom Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde “pardoniert” worden. Durch das konsequente Vorgehen der FPÖ Pro Mittelstand bis zum VfGH müssen die Wahlen in 14 Berufsgruppenvertretungen nun wiederholt werden.

Klares Zeichen durch VfGH

Der Präsident von FPÖ Pro Mittelstand, Bundesrat Reinhard Pisec, sieht in der teilweisen Aufhebung der Wiener Wirtschaftskammerwahl durch den VfGH ein klares Zeichen gegen ein machtmissbräuchliches Wahlsystem: “Die Anfechtung des rechtswidrigen Vorgehens der Wahlbehörde der Wirtschaftskammer im Bereich von Doppelkandidaturen stellt nur einen Kritikpunkt unter vielen dar. Die FPÖ hat dieses System als Ganzes angegriffen und
Recht bekommen.”

Vor allem die Verschleppung des Verfahrens durch das Wirtschaftsministerium unter Minister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) – selbst Mitglied des Wirtschaftsbundes – wirft ein Schlaglicht auf das Demokratieverständnis bei der ÖVP. Erst durch eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof konnte Mitterlehner zum Handeln gezwungen werden. Pisec stellte zu den Vorgängen in der Wiener Kammer fest, dass aktuell auch immer noch Strafverfahren wegen des Verdachtes des Wahlbetrugs anhängig seien. Angebliche “Mitarbeiter der Wirtschaftskammer” besuchten jene Betriebe, deren Inhaber sind Wahlkarten zuschicken hatten lassen, und gaben vor, diese abzuholen – dies jedoch unausgefüllt.

Zwangssystem steht mit am Pranger

“Für den Ablauf der Wahl 2010 ist die Wiener Wirtschaftskammer selbst verantwortlich, weil sie sich ein intransparentes und auf Wahlkarten basierendes Wahlsystem zurecht gelegt hat, das dem Betrug Tür und Tor geöffnet hat”, betont Pisec. Die FPÖ pro Mittelstand geht nun davon aus, dass das Zwangssystem der Wirtschaftskammer bei den Wiederholungswahlen eine deutliche Absage erfährt.

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